Kriminalität - Schweinfurt:"Traumfrau getötet" - Ex-Freund gesteht vor Gericht

Bad Kissingen
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Schweinfurt (dpa/lby) - Im Mordprozess um eine erstochene 27-Jährige hat der Ex-Freund des Opfers die Tat eingeräumt. Er könne es kaum ertragen, seine Traumfrau getötet zu haben, erklärte der Angeklagte am Donnerstag zum Prozessauftakt in einer schriftlichen Stellungnahme, die sein Verteidiger vorlas. In einem "emotionalen Ausnahmezustand" habe er mit einem Küchenmesser auf die dreifache Mutter eingestochen - geplant sei die Tat nicht gewesen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten jedoch vor, den Mord heimtückisch geplant zu haben. Die Tat ereignete sich im März 2019 im Hausflur eines Wohnhauses in Bad Kissingen.

Das Paar hatte nur wenige Monate lang eine Beziehung geführt, aus Sicht des Angeklagten war es Liebe auf den ersten Blick. Aus Angst, seine neue Freundin könne sich abwenden, habe er seine Vorstrafen verschwiegen. Stattdessen gaukelte er vor, ein reicher Investmentbanker zu sein, und machte finanzielle Versprechungen. Als die 27-Jährige von den Lügen erfuhr, trennte sie sich, ließ ein gemeinsam erwartetes Kind abtreiben und begann eine neue Beziehung mit einem ehemaligen Lebensgefährten. Dem Angeklagten gegenüber stellte sie die Abtreibung als natürlichen Abgang dar.

Laut Anklage soll der damals 27 Jahre alte Mann weiterhin um sie geworben haben, unter anderem mit erneuten Geldversprechungen. Die Frau ging eine "Scheinbeziehung" ein. "Sie ging nämlich mittlerweile davon aus, dass der Angeschuldigte tatsächlich über größere Geldmittel verfügte", heißt es in der Anklageschrift. Als der Angeklagte davon erfuhr, fühlte er sich laut Staatsanwalt "ausgenutzt und betrogen" - und plante den Mord.

Am Tattag stellte er einen wertvollen Verlobungsring und einen Einkaufsbummel auf seine Kosten in Aussicht. "Nach den Einkäufen und nach einem letzten Geschlechtsverkehr wollte er die Geschädigte, so der Plan, mit einem Messer töten", lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Die schriftliche Stellungnahme, die der Verteidiger vorlas, widerspricht diesem Vorwurf: Darin gibt der Angeklagte an, im Affekt gehandelt zu haben. Er sei unter "enormer Anspannung" gestanden, da er erst an diesem Tag von der Abtreibung und der neuen Beziehung erfahren habe. Daraufhin sei ein Streit mit gegenseitigen Anschuldigungen ausgebrochen. Das Messer habe er aus anderen Gründen schon Tage zuvor in seine Tasche gesteckt.

Damit ist angedeutet, worauf die Verteidigung in dem Prozess hinaus möchte: Bei einem Urteil wegen Totschlags könne der Mandant mit einer deutlich kürzeren Zeit im Gefängnis rechnen. Bei Mord, wovon die Staatsanwaltschaft ausgeht, sieht das Gesetz in der Regel die lebenslange Haft als Schuldspruch vor. Das Urteil soll voraussichtlich am 24. Juli fallen.

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