Kriminalität - Halle (Saale):Prozess gegen mutmaßliche Drogenbande: Beweise rechtswidrig?

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"Landgericht" steht über dem Eingang zum Landgericht Halle/Saale. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Halle (dpa/sa) - Am zweiten Prozesstag gegen eine mutmaßliche Drogendealer-Bande aus Halle hat der Verteidiger eines der Angeklagten erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit der vorgelegten Beweise geäußert. Es gebe keine Rechtsgrundlage für die Verwendung der abgeschöpften Daten, sagte er am Montag im Landgericht in Halle. Die vorausgegangene Datenerhebung französischer Behörden aus dem Kurznachrichtendienst Encrochat sei rechtswidrig.

Den Angeklagten im Alter zwischen 36 und 72 Jahren werden laut Staatsanwaltschaft über 30 Straftaten vorgeworfen, darunter organisierter bandenmäßiger Drogenhandel. Sie sollen von November 2019 bis November 2020 im großen Stil mit Betäubungsmitteln gehandelt und so mehr als sieben Millionen Euro umgesetzt haben. Darüber hinaus sollen sie sich illegal Waffen beschafft haben. Einem 42-jährigen Angeklagten wird außerdem vorgeworfen, die Ermordung eines Konkurrenten im Betäubungsmittelgeschäft verabredet zu haben.

Um sich abzusprechen, sollen sie laut Anklageschrift den Nachrichtendienst Encrochat genutzt haben. Die Verschlüsselung galt lange Zeit als besonders sicher, Nachrichten wurden nach einiger Zeit automatisch gelöscht und mit einem Not-Knopf konnten Nutzer schnell ganze Kommunikationsverläufe löschen. Auch deswegen wurde der Dienst, den sich das Unternehmen laut Verteidigung mit bis zu über 1000 Euro pro Halbjahr vergüten ließ, von Kriminellen genutzt.

Trotz der aufwendigen Verschlüsselung gelang es 2020 der Polizei in den Niederlanden und Frankreich mehr als 20 Millionen geheimer Nachrichten abzuschöpfen und diese an die entsprechenden Strafverfolgungsbehörden der jeweiligen Länder weiterzuleiten. Auch die Eröffnung des Verfahrens in Halle fußt zu großen Teilen auf den Erkenntnissen, die durch das Auslesen der Encrochat-Daten gewonnen werden konnten.

Der Verteidiger des mit 72 Jahren ältesten Angeklagten argumentierte, dass der Datenerhebung zugrundeliegende Beschlüsse "nach französischem Recht rechtswidrig, nichtig und keine rechtlich zulässige Grundlage für die erfolgten Maßnahmen" seien. Daraus leite sich ein zwingendes Beweisverwertungsverbot ab - die Daten seien also nicht vor Gericht zu verwenden. Außerdem greife die Massenüberwachung ohne konkreten Anfangsverdacht widerrechtlich in den persönlichen Schutzbereich der Encrochat-Nutzer ein, sagte der Verteidiger.

Laut Verteidigung wurden Daten von mehr als 32 000 Nutzern aus zig Ländern ausgelesen. Es stelle sich im Zuge der Ermittlungen auch die Frage, ob hier nicht die territoriale Zuständigkeit der französischen Justiz weit überschritten worden sei. Außerdem dürften Nutzer einer verschlüsselten Kommunikation nicht unter Generalverdacht gestellt werden, so die Verteidigung. Es gebe hier sicherlich vermehrte Umtriebe, aber auch nicht straffällige Personen hätten auf den Dienst zurückgegriffen.

© dpa-infocom, dpa:210822-99-929751/5

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