Münster:Religionsunterricht: Kirchen vereinbaren Kooperation

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Katholische und evangelische Kinder können ab dem Schuljahr 2018/2019 einen gemeinsamen Religionsunterricht besuchen. Darauf haben sich die drei evangelischen Landeskirchen und die katholischen Bistümer mit Ausnahme des Erzbistums Köln geeinigt. In einer gemeinsamen Presseklärung informierten die Evangelische Kirche von Westfalen, die Evangelische Kirche im Rheinland, die Lippische Landeskirche sowie die Bistümer Münster, Essen, Paderborn und Aachen am Freitag über die Vereinbarung. "Mit der Zusammenarbeit stellen sich die beiden großen Kirchen auf die veränderte Schullandschaft ein, denn die Zahl christlicher Schülerinnen und Schüler ist rückläufig", heißt es in der Mitteilung.

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Katholische und evangelische Kinder können ab dem Schuljahr 2018/2019 einen gemeinsamen Religionsunterricht besuchen. Darauf haben sich die drei evangelischen Landeskirchen und die katholischen Bistümer mit Ausnahme des Erzbistums Köln geeinigt. In einer gemeinsamen Presseklärung informierten die Evangelische Kirche von Westfalen, die Evangelische Kirche im Rheinland, die Lippische Landeskirche sowie die Bistümer Münster, Essen, Paderborn und Aachen am Freitag über die Vereinbarung. „Mit der Zusammenarbeit stellen sich die beiden großen Kirchen auf die veränderte Schullandschaft ein, denn die Zahl christlicher Schülerinnen und Schüler ist rückläufig“, heißt es in der Mitteilung.

Das Erzbistum Köln beteiligt sich nicht und will die Ergebnisse des konfessionell-kooperativen Religionsunterrichtes erst abwarten. „Im Erzbistum Köln ist weiterhin mehr als jeder dritte Schüler katholisch, so dass im Unterschied zu anderen Gebieten kein Handlungsdruck besteht, alternative Modelle zu entwickeln“, heißt es in einer Stellungnahme aus Köln.

Schon jetzt komme es nicht selten vor, dass der evangelische oder katholische Religionsunterricht im Klassenverband erteilt wird, teilen die Kirchen mit. Das habe organisatorisch-praktische Gründen, wenn es etwa nur wenige katholische oder evangelische Kinder gibt. Diese Praxis sei aber weder mit dem Grundgesetz noch mit der Landesverfassung vereinbar. Demnach müsse der Unterricht immer an das jeweilige Bekenntnis gebunden sein.

Um den gemeinsamen katholisch-evangelischen Unterricht anbieten zu können, müssen die Grund- oder weiterführenden Schulen einen Antrag bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde stellen. Die Rheinische Landeskirche hielte es für sinnvoll, wenn die Lehrer beider Konfessionen sich im Unterricht abwechseln würden. „Es muss sich aber in der Praxis zeigen“, ob das überhaupt möglich ist, sagte dazu eine Sprecherin der Evangelischen Kirche von Westfalen.

Nach Angaben des NRW-Schulministeriums hatten im Schuljahr 2016/2017 21 495 Lehrer eine Lehrerlaubnis für katholische und 15 751 für evangelische Religion. Von den insgesamt rund 2,5 Millionen Schülern in NRW nahmen 674 776 Schüler am protestantischen Bekenntnis-Unterricht teil und 875 156 an der katholischen Religionslehre. Nach Angabe der Kirchen begrüßt das Schulministerium die Initiative für den gemeinsamen Unterricht.

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