Potsdam:Landessozialgericht: Klagewelle bedroht Funktionsfähigkeit

Potsdam (dpa/bb) - Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg sieht sich mit einer massiven Klagewelle infolge des beschlossenen "Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes" konfrontiert. Im laufenden Jahr seien bereits knapp 65 000 neue Streitfälle eingegangen, teilte das Gericht am Montag mit. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2017 waren es nur knapp 48 500 Fälle.

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Potsdam (dpa/bb) - Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg sieht sich mit einer massiven Klagewelle infolge des beschlossenen „Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes“ konfrontiert. Im laufenden Jahr seien bereits knapp 65 000 neue Streitfälle eingegangen, teilte das Gericht am Montag mit. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2017 waren es nur knapp 48 500 Fälle.

Das Gesetz wurde am 9. November 2018 im Bundestag beschlossen. Damit trat eine Regelung zu einer kürzeren Verjährung von Ansprüchen an Krankenhäuser in Kraft. Ansprüche auf Vergütung erbrachter Leistungen und auf Erstattung überbezahlter Vergütungen verjähren seitdem nach zwei Jahren.

Eine weitere Regelung trieb die Klagewelle an: Krankenkassen mussten Ansprüche auf Rückzahlung von an Krankenhäuser geleistete Vergütungen, die vor dem 1. Januar 2017 erfolgt waren, bis zum 9. November 2018 gerichtlich geltend machen.

„Die Funktionsfähigkeit der Sozialgerichte steht auf dem Spiel“, sagte die Präsidentin des Gerichts, Sabine Schudoma. Es drohten erhebliche Nachteile für alle rechtsschutzsuchenden Bürgerinnen und Bürger, hieß es weiter. Seit dem 6. Dezember versuchen sich Krankenhäuser und Krankenkassen deshalb außergerichtlich zu einigen, wie aus der „Gemeinsamen Empfehlung“ der Krankenkassenverbände und der Deutschen Krankenhausgesellschaft hervorgeht.

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