Bernau bei Berlin:Staatsanwaltschaft stellt neuen Antrag gegen Jugendrichter

Justitia-Statue. (Foto: Arne Dedert/dpa/Archivbild)

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder geht trotz der Ablehnung eines Befangenheitsantrags weiterhin gegen den Bernauer Jugendrichter Andreas Müller vor, der...

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Bernau/Frankfurt (Oder) (dpa/bb) - Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder geht trotz der Ablehnung eines Befangenheitsantrags weiterhin gegen den Bernauer Jugendrichter Andreas Müller vor, der sich für die Legalisierung von Cannabis einsetzt. Die Staatsanwaltschaft habe Beschwerde gegen die Ablehnung des Befangenheitsantrags gestellt, über die dann das Landgericht entscheiden müsste, bestätigte Behördensprecher Thies Petersen am Dienstag auf Anfrage. Zuerst hatte die „Berliner Zeitung“ berichtet.

Hintergrund ist das Verfahren gegen einen Heranwachsenden wegen des Besitzes von 28,4 Gramm Cannabis. Richter Müller hatte im April 2020 eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, weil er das Cannabis-Verbot für verfassungswidrig hält. Dann hatte Müller den Prozess gegen den Heranwachsenden bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt.

Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft den Befangenheitsantrag gegen Müller, der im Januar von einer Richterin des Amtsgerichts Bernau abgelehnt worden ist, wie Gerichtsdirektor Thomas Melzer am Dienstag bestätigte. Die Staatsanwaltschaft wolle dies jedoch weiter verfolgen, sagte Petersen. Denn sie habe nach Müllers jahrelangem Wirken gegen das Cannabis-Verbot die Besorgnis, dass Müller in solchen Prozessen befangen sei, hatte die Staatsanwaltschaft erklärt.

Der Jugendrichter hatte das Bundesverfassungsgericht auch bereits 2002 prüfen lassen, ob das Cannabis-Verbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Damals entschieden die Karlsruher Richter, dass der Besitz von Haschisch auch in geringen Mengen verboten bleibt.

© dpa-infocom, dpa:210202-99-271335/2

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