Wirtschaft im Oberland:Grasl bringt Klage ins Spiel

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Die Firma Agrobs liegt inmitten einer grünen Landschaft. Erweiterungspläne sieht der Gemeinderat kritisch. (Foto: Harry Wolfsbauer)

Für das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen haben Münsings Räte die Agrobs-Bauanträge rechtswidrig abgelehnt.

Von Benjamin Engel, Münsing

Die Pläne des Futtermittelherstellers Agrobs, seinen Betrieb an einer Moränenkuppe bei Degerndorf zu erweitern, bedeuten einen Einschnitt in das Landschaftsbild - und könnten sich zum Gerichtsverfahren ausweiten. Im vergangenen Sommer hatte Münsings Gemeinderat ein Bebauungsplanverfahren für zwei neue Lager- und Produktionshallen eingeleitet. Gleichzeitig lehnte das Gremium zwei dafür eingereichte Bauanträge ab und erließ eine Veränderungssperre.

Das hält das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen für rechtswidrig, weswegen sich Münsings Gemeinderat in der Sitzung an diesem Februardienstag (Beginn: 19.30 Uhr im Rathaus) erneut mit den beiden Bauanträgen befassen muss. Aus Sicht der Kreisbehörde stimmen die Erweiterungspläne von Agrobs mit den Vorgaben im eingeleiteten Bebauungsplanverfahren überein.

Dem widerspricht Bürgermeister Michael Grasl (Freie Wähler). Der Bebauungsplan sei etwa in puncto Höhenentwicklung nicht konkretisiert, sagt er. Die Kommune wolle das Verfahren fortführen und im Frühjahr einen ersten Entwurf vorlegen. Grasl hofft, dass der Gemeinderat der Empfehlung der Verwaltung folgt und die beiden Bauanträge weiterhin nicht billigen wird. "Im Falle einer Genehmigung erwägen wir eine Klage und sind fachanwaltlich vertreten", so der Bürgermeister. "Hier geht es um die Beschneidung der gemeindlichen Planungshoheit, die zumindest ich nicht akzeptieren werde." Das gelte auch für die klare Mehrheit des Gemeinderats, sagt Grasl.

Ohne Bauleitplanung fürchtet der OSV eine ungebremste Entwicklung

Den Ostuferschutzverband (OSV), der die Erweiterungspläne von Agrobs kritisch begleitet, haben die beiden Bauanträge auf der Tagesordnung für die kommende Ratssitzung gleichwohl alarmiert. "Eine etwaige Genehmigung weiterer Hallen ohne abschließende Bauleitplanung führt dazu, dass ohne demokratische Legitimation Bauvorhaben der Futtermittelindustrie ungeplant in den Außenbereich hineinwachsen, ohne dass ein Ende dieser baulichen Entwicklung absehbar ist", schreibt der OSV an den Bürgermeister wie die Gemeinderäte. Würden diese das Einvernehmen zu den Bauanträgen erteilen, würde das die kommunale Planungshoheit beschneiden. Somit hätte die Öffentlichkeit keine Chance mehr, sich in den Planungsprozess einzubringen.

Während der vergangenen knapp zwei Jahrzehnte hat der Futtermittelhersteller Agrobs sein Betriebsgelände kontinuierlich erweitert. Das Unternehmen ließ eine dritte, vierte und fünfte Produktions- und Lagerhalle bauen. Jetzt sollen die sechste und siebte folgen. Für die neuesten Erweiterungspläne strengte Agrobs im vergangenen Sommer ein Immissionsschutzverfahren an. Das braucht es, weil der Betrieb Staub ausstößt, wenn produziert wird. Damit begründet das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, dass sich Agrobs nicht in einem Gewerbegebiet ansiedeln, am Standort jedoch erweitern könne, weil das Vorhaben privilegiert sei. Die Kommune Münsing möchte indes mit dem eingeleiteten Bebauungsplanverfahren die Erweiterung steuern.

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Von Benjamin Engel

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