Freizeit im Oberland:Bootfahren auf der Isar von 1. Juni an erlaubt

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Es geht wieder los mit dem Bootfahren auf der Isar. Aber erst nach den Pfingstfeiertagen. (Foto: Manfred Neubauer)

Während der Pfingstfeiertage gilt noch das Verbot.

Von Claudia Koestler, Bad Tölz-Wolfratshausen

Noch herrscht Ruhe auf der Isar und wer für das lange Pfingstwochenende sowie in der ersten Ferienwoche bis einschließlich 31. Mai 2023 eine Bootstour auf dem Wildfluss angedacht hat, tut gut daran, umzuplanen. Denn gemäß der Gemeingebrauchsverordnung "Bootfahren" darf die Isar erst ab 1. Juni privat befahren werden, in diesem Jahr ein Donnerstag. Zu beobachten gilt es dabei stets die Wetterlage. Darauf weist die Kreisbehörde in einer Pressemeldung hin.

Die sogenannte Bootfahrverordnung regelt unter anderem detailliert die Zeit, in der die Isar befahren werden darf. Demnach gilt, dass von 1. Juni bis 15. Oktober der Bereich der Isar im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen von der südlichen Landkreisgrenze zum Landkreis Garmisch-Partenkirchen bis zur Geschiebesperre Sylvensteinsee sowie im Abschnitt der Isar unterhalb des Sylvensteinsees bis zur nördlichen Landkreisgrenze zum Landkreis München an der Dürnsteinerbrücke bei Schäftlarn befahren werden darf. Nur der Abschnitt der Isar ab Bad Tölz (Isarkraftwerk) bis zur Grenze zum Landkreis München darf etwas länger, nämlich bis 15. Dezember befahren werden.

Als Fahrzeuge erlaubt sind kleine Wasserfahrzeuge ohne eigene Triebkraft, Elektromotoren sind nicht zulässig. Ein Beiboot darf nicht angehängt oder Boote zusammengehängt werden. Am besten verzichten Bootsfahrer und -Insassen ganz auf Alkohol, denn sie dürfen nicht 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr im Blut haben. Kinder bis zwölf Jahre und Nichtschwimmer müssen geeignete Schwimmwesten tragen, Glasflaschen oder -gefäße sind nicht erlaubt, damit Scherben vermieden werden. Auf der Isar darf man nur zwischen 7 und 20.30 Uhr fahren, auf einem Boot dürfen nicht mehr als die dafür zugelassenen Personen sitzen. Generell dürfen es nicht mehr als zwölf Personen sein. Die Boote müssen in der Stromlinie respektive entlang der Tiefrinne bleiben, auch dürfen Boote und ähnliches nicht durch Flachwasserzonen gezogen werden. Menschen und Boote müssen von Kiesinseln und Kiesbankbereichen Abstand halten und Tonverstärker oder Lautsprecher dürfen nicht benutzt werden. Auch das sogenannte Gumpenspringen ist verboten.

Das Landratsamt informiert zudem über die Bootsverordnung unter https://www.lra-toelz.de/wildfluss-isar-wichtige-informationen.

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