Asyl:Arbeitsverbote für Flüchtlinge frustrieren Helfer

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Warum dürfen Asylbewerber in anderen Kreisen arbeiten und bei uns oft nicht? Die Stimmung ist aufgeheizt. Der Dritte Landrat verspricht Lockerungen.

Von Claudia Koestler, Wolfratshausen

Das Landratsamt will sein Vorgehen in Asylverfahren prüfen und ein Dilemma klären, das Flüchtlinge und Helfer enttäuscht und frustriert: Andernorts in Bayern bekommen Asylsuchende Arbeitserlaubnisse ohne Rücksicht auf die Bleibeperspektive, während Flüchtlinge im Landkreis oft zur Untätigkeit gezwungen werden. "Wir klären das", versprach der dritte Landrat Klaus Koch (Grüne) am Dienstag bei der Asyl-Diskussion der SPD in Wolfratshausen. Es sei "nicht der politische Wille der Kreisbehörde, die Anweisung des Innenministeriums strenger auszulegen als anderswo", betonte er mehrfach. Koch kündigte zudem eine Neuerung für Flüchtlinge an, die als Abgänger der Berufsschule eine Ausbildungsstelle in Aussicht haben. Wenn sie abgelehnt wurden, durften sie diese bislang nicht antreten. "In diesen Fällen wird sich das Landratsamt sortieren, so dass sie die Ausbildung beginnen können."

Die Ickinger SPD hatte gemeinsam mit den Genossen der Loisachstadt zu der prominent besetzten Podiumsdiskussion eingeladen zum Thema "humaner Umgang mit Flüchtlingen". Mit mehr als 100 Besuchern platzte der Raum in der Flößerei aus allen Nähten, die Stimmung unter den ehrenamtlichen Helfern war aufgeheizt. Insbesondere die Verweigerung von Arbeitserlaubnissen für Flüchtlinge kritisierten sie scharf, denn sie sehen darin ihre Integrationsbemühungen konterkariert. "Die Stimmung unter den Ehrenamtlichen ist gekippt", erklärte Michael Süßmann, Asylhelfer aus Eurasburg und früherer evangelischer Pfarrer in Wolfratshausen. "Wir fühlen uns getäuscht."

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Ein Ablehnungsbescheid bedeute in der Regel ein Arbeitsverbot respektive ein Ausbildungshindernis. Selbst geflohene Jugendliche, die für September bereits einen Ausbildungsvertrag in der Tasche haben, verlieren diesen, wenn der Ablehnungsbescheid vor Antritt der Ausbildung zugestellt wird. Diese Anweisung setze der Münchner Landrat Christoph Göbel (CSU) jedoch - anders als der Tölzer - in seiner Kreisbehörde nicht um. Koch hatte deshalb explizit bei Landrat Josef Niedermaier (FW) nachgefragt: "Wird hier eine andere Interpretation des innenministeriellen Schreibens angewendet? Tatsächlich ist es so, dass es einen gewissen Interpretationsspielraum gibt. Aber ich kann ihnen versichern, dass das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen das nicht strenger interpretiert als andere." Er erkannte allerdings den entscheidenden Unterschied: Wenn ein Flüchtling eine Ausbildung beginnen möchte, aber bereits abgelehnt wurde, darf er die Lehrstelle nicht antreten, auch nicht, wenn er gegen den Ablehnungsbescheid vor dem Verwaltungsgericht klagt. "Das sind die Fälle, die uns schmerzen", sagte Koch. Das Landratsamt München würde in solchen Fällen dennoch eine Arbeitserlaubnis erteilen. Wenn dann das Gericht die Ablehnung bestätigt, verliert der Flüchtling sein Bleiberecht, egal in welchem bayerischen Kreis er lebt. "Der Unterschied liegt im Weg. Das Ende bleibt das gleiche", erklärte Koch.

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Im Verlauf der Diskussion und durch die geschilderten Beispiele der Helfer wurde aber das Problem deutlich, dass zwischen der Rechtslage und der Praxis eklatante Unterschiede herrschen. Landtagsabgeordnete Mechthilde Wittmann (CSU), die für Martin Bachhuber eingesprungen war, klärte deshalb auf: Das innenministerielle Schreiben beziehe sich ausschließlich auf Menschen mit geringer Bleibeperspektive. "Asylbewerber aus Afghanistan haben eine hohe Bleibeperspektive und haben damit nichts zu tun, null. Die Anordnung trifft auf keinen Afghanen zu." Das Publikum hatte jedoch ganz andere Erfahrungen gemacht und tat diese kund. Wittmann führte weiterhin aus, dass sich die Anordnung des Innenministeriums nur auf die Aufnahme von Arbeit beziehe, nicht auf Menschen in Ausbildung. "Da gilt immer die drei plus zwei Regelung", also die Duldung während der Ausbildung plus zwei Jahre der Weiterbeschäftigung.

Koch ging am Ende "lernend aus der Diskussion" und versprach Klärung. Auch Süßmanns Schlussplädoyer war eine Hausaufgabe, die der Landratsamtsvertreter mitnahm: Die Dienstwege sollten gekürzt und vernetzt werden, dass sich Bescheide nicht widersprechen. Behörden sollten sich bei Asylverfahren nicht auf Verhinderungsmodelle verständigen. Nur so sei ein humaner Umgang möglich.

© SZ vom 06.04.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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