Wohnung aufgesprengt:Münchner Polizei hebt privates Waffenarsenal aus

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In der Nacht auf Sonntag musste die Polizei mit einem Großaufgebot in Großhadern anrücken. (Foto: Peter Hinz-Rosin)

Ein Paar im Stadtteil Fasanerie hatte mehr als hundert Schusswaffen und Waffenteile sowie zentnerweise Munition in seiner Wohnung gebunkert.

Von Martin Bernstein

Ein großes Waffenarsenal hat die Münchner Polizei am Freitag im Stadtteil Fasanerie ausgehoben. In einer Wohnung stellten Beamte mehr als hundert Schusswaffen und Waffenteile und mehrere hundert Kilogramm Munition sicher. Das Paar, das die Waffen bis zum Entzug der behördlichen Erlaubnis legal besaß, gehört möglicherweise der "Reichsbürger"-Szene an, ist aber nach Polizeiangaben bisher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten. Der für politisch motivierte Kriminalität zuständige Staatsschutz ermittelt.

Buchstäblich mit einem Knall stürmten Angehörige eines polizeilichen Spezialkommandos am frühen Freitagmorgen die Wohnung. Sie sprengten die Tür zum Anwesen auf. Durch herumfliegende Holzsplitter wurden die beiden Bewohner leicht verletzt, die Frau musste ambulant in einem Krankenhaus behandelt werden. Der 52-Jährigen und ihrem 59 Jahre alten Partner waren vom Kreisverwaltungsreferat München die waffen-, jagd- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse entzogen worden. Als Grund wurde der "Wegfall von rechtlichen Voraussetzungen" genannt.

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Die Abgabe von Waffen und Waffenteilen, von Munition und Sprengstoff zum Befüllen von Patronen wurde angeordnet. Doch um die Fristen kümmerten sich die beiden nicht. Wie sie offenbar auch andere behördliche Schreiben ignorierten. Das bayerische Verwaltungsgericht in München erließ daraufhin Beschlüsse zur Durchsuchung der Wohnung und zur Sicherstellung der Waffen.

Bei der Razzia wurden alle im Besitz der beiden Personen befindlichen Waffen und Waffenteile - zusammen mehr als hundert Gegenstände, darunter etwa 50 erlaubnisfreie - sowie zentnerweise Munition sichergestellt. Da gegen die 52-Jährige auch offene Steuerforderungen vorlagen, wurde die Durchsuchung durch das Hauptzollamt, das Finanzamt und eine Gerichtsvollzieherin unterstützt. Das Finanzamt pfändete diverse Gegenstände und ein Auto. Einen offenen Erzwingungshaftbefehl konnte die 52-Jährige durch Zahlung eines Geldbetrages abwenden.

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