Bayerisches Verfassungsgericht:Kommt es zum Volksbegehren Mietenstopp?

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In der Fußgängerzone wurden Unterschriften für das Volksbegehren gesammelt. (Foto: Stephan Rumpf)

Das muss nun der Bayerische Verfassungsgerichtshof prüfen. Das Innenministerium findet nein und hat die Zulassung abgelehnt.

Von Stephan Handel

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof tagt nicht sehr häufig - wenn aber, dann richtig: Gleich neun Richter werden am Donnerstag über die Zulässigkeit des Volksbegehrens "6 Jahre Mietenstopp" verhandeln. Das bayerische Innenministerium hat Mitte April die Zulassung des Volksbegehrens abgelehnt. In diesem Fall sieht das Landeswahlgesetz, in dem auch die Plebiszite geregelt sind, zwingend eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs vor.

Ein Bündnis aus Parteien wie SPD und Grüne, Sozialverbänden, Gewerkschaften sowie der Landesverband des Deutschen Mieterbundes haben das Volksbegehren initiiert und Anfang März 52 000 Unterschriften und den Antrag auf Zulassung beim Innenministerium eingereicht. Die Initiative fordert, Mieterhöhungen in bestehenden Vertragsverhältnissen ebenso zu begrenzen wie die Miethöhe bei Neuvermietungen - die Regelungen sollen für 162 Gemeinden mit "angespanntem Wohnungsmarkt" gelten.

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Das Innenministerium hat die Zulassung des Volksbegehrens mit der Begründung abgelehnt, Bayern habe in diesem Bereich keine Gesetzgebungsbefugnis: Denn die Regelungen gehörten in den Bereich des bürgerlichen Rechts, und das sei Bundesangelegenheit. Bei der "Mietpreisbremse" habe der Bundesgesetzgeber genau diese Kompetenz angewendet.

Die Initiatoren sehen das naturgemäß anders. Die "Mietpreisbremse", so ihre Argumentation, greife in die Vertragsverhältnisse zwischen Mieter und Vermieter ein, eine Steuerung des Marktes sei höchstens ein mittelbarer Effekt. Hingegen ziele der Mietenstopp auf die Korrektur eines Marktversagens durch Marktlenkung. Außerdem lasse das Bundesgesetz zur "Mietpreisbremse" den Landesregierungen Möglichkeiten zur Gestaltung; sie könnten etwa bestimmen, welche Gemeinden unter einem "angespannten Wohnungsmarkt" leiden und daher unter das Gesetz fallen sollen.

Die Verhandlung am Donnerstag (10.30 Uhr) findet im Justizpalast statt, Sitzungssaal 2.70. Den Vorsitz führt Peter Küspert, der Präsident des Verfassungsgerichtshofs. Er ist als solcher ebenso wie die anderen Berufsrichter sozusagen nebenberuflich tätig - hauptsächlich ist er Präsident des Oberlandesgerichts (OLG). Neben ihm wirken Vorsitzende Richter des OLG und vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Unter den fünf nicht-berufrichterlichen Mitgliedern finden sich Rechtsanwälte, Notare und Richter a.D. Ein Urteil wird am Donnerstag noch nicht gesprochen - das muss laut Gesetz bis zu vier Wochen nach Ende der mündlichen Verhandlung geschehen.

© SZ vom 17.06.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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