Prozess in München:Unfallflucht mit Hund

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Eine Radlerin überschlägt sich, weil das Tier ihren Weg kreuzt. Die Halterin rennt dem Hund hinterher - und lässt die Verletzte liegen.

Von Susi Wimmer

Um eine Unfallflucht zu begehen, benötigt man nicht einmal ein Auto, es reicht schon ein Hund. Verwerflich aber bleibt es allemal, wenn man einen Schaden verursacht und dann einfach das Weite sucht, und, wie in diesem Fall, auch noch eine Verletzte zurücklässt. Deshalb wurde jetzt vor dem Amtsgericht München eine 57-jährige Unternehmensberaterin zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt.

In der Corona-Zeitrechnung war es der zweite Pandemie-Sommer, also das Jahr 2021, als alles nach draußen strömte und die wiedergewonnene Freiheit genoss. Auch die Unternehmensberaterin ging spazieren am Isarhochufer, zusammen mit einer Bekannten. Die Hunde der beiden Frauen wurden von der Leine gelassen und tobten ausgelassen über den Fußweg. Direkt neben diesem verläuft ein Radweg, und als eine Radlerin die beiden Frauen passierte, lief der Hund vor das Fahrrad. Der Vorderreifen blockierte, die Radfahrerin überschlug sich und blieb bewegungslos am Boden liegen.

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Die Hundebesitzerin kümmerte sich allerdings nicht um die Verletzte, hinterließ auch keine Personalien, sondern rannte davon. Die Radlerin erlitt ein Schleudertrauma, Schürfwunden und Prellungen und konnte eine Woche lang nicht zur Arbeit gehen.

Ja, ihr Verhalten sei ein Fehler gewesen, räumte die Anklagte in der Verhandlung ein. Sie habe ihren Hund suchen müssen. Der sei so panisch gewesen und sie habe Angst gehabt, er laufe auf die Straße. Überhaupt der Hund: Seit dem Unfall habe er Angst vor Fahrrädern. Sie sei monatelang mit ihm zu einem Hundetrainer gegangen, damit er überhaupt wieder habe Gassi gehen wollen.

Dem Vorsitzenden Richter ging es allerdings weniger um das Tier. Er würdigte in seinem Urteil das Geständnis und das Bedauern der Angeklagten, die sich auch bereit erklärt hatte, der verletzten Radlerin 800 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Es wäre der Angeklagten aber durchaus zumutbar gewesen, kurz ihre Personalien anzugeben, bevor sie sich auf die Suche nach ihrem Hund gemacht hätte, meinte er.

Zugunsten der Unternehmensberaterin spreche, dass sie spontan ihrem Hund hinterhergelaufen sei, um Schlimmeres zu verhindern. Dies rechtfertige die Tat zwar nicht, aber angesichts dessen, dass die Verletzte von weiteren Helfern versorgt wurde, sei die Verwerflichkeit des Verhaltens "doch erheblich herabgesetzt".

Die Hundehalterin wurde zu 30 Tagessätzen zu jeweils 60 Euro verurteilt. Das Urteil ist laut Amtsgerichtssprecher Lutz Lauffer noch nicht rechtskräftig. (Az: 941 Cs 442 Js 190826/21)

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