Auswirkung von "Grünflächen erhalten":Umgestaltung am Stephensonplatz liegt auf Eis

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Eine schützenswerte Grünfläche? Der Stephensonplatz in Ramersdorf-Perlach soll eigentlich umgestaltet werden. (Foto: Alessandra Schellnegger)

Der Münchner Stadtrat hat entschieden, dass Parks und Wiesen erhalten werden sollen. Viele Bauvorhaben werden daher neu geprüft - etwa ein Seniorenheim und Sanierungen am S-Bahnhof Perlach.

Von Patrik Stäbler

In puncto Attraktivität spielt der Stephensonplatz am S-Bahnhof Perlach - und das ist jetzt noch freundlich ausgedrückt - nicht eben in der Champions League. Entsprechend groß waren vielerorts im Viertel die Freude, aber auch die Erwartungen, als der Stadtrat im Juli einen Eckdatenbeschluss zur Überplanung des Areals traf. Demnach soll dort nicht nur eine Seniorenwohnanlage entstehen, der Stephensonplatz soll zudem aufgehübscht und das marode Bahnhofsgebäude saniert werden. Um Ideen für die Umsetzung zu sammeln, wurde ein Architekturwettbewerb gestartet. Im Rahmen dieses Verfahrens sollte die Jury aus Expertinnen und Experten kürzlich zu ihrer zweiten Sitzung zusammenkommen - eigentlich.

Denn das Treffen wurde abgesagt. Der Grund: Das Projekt Stephensonplatz gehört zu jenen Bauleitverfahren, die vom angenommenen Bürgerbegehren "Grünflächen erhalten" betroffen sein könnten. Solche Bauprojekte hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung daher vorübergehend auf Eis gelegt - was im Falle des Stephensonplatzes Kritik hervorruft. "Der Stopp kostet nur Zeit und Geld", moniert etwa Thomas Kauer (CSU), Vorsitzender des Bezirksausschusses Ramersdorf-Perlach. "Dabei ist es nicht sinnvoll, dass man in ein laufendes Verfahren so eingreift - vor allem nicht an dieser Stelle." Schließlich betreffe die geplante Umgestaltung des Stephensonplatzes größtenteils eine Schotterfläche und einen Parkplatz, sagt Kauer. "Da gibt es nur eine kleine Grünfläche, die aktuell umzäunt ist - und die zu einem Park entwickelt werden soll."

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Wenig begeistert vom Planungsstopp ist man mutmaßlich auch bei der Rosenhof-Gruppe aus Ahrensburg bei Hamburg - jenem Investor, der am Stephensonplatz eine Seniorenwohnanlage mit 300 Apartments inklusive Pflegestation mit 55 Betten bauen will. Auf die Frage, ob das Bürgerbegehren die Pläne der Firma gefährde, antwortet Geschäftsführer André Aue: "Eine Projektentwicklung muss viele Rahmenbedingungen berücksichtigen." Der Stadtratsbeschluss zur Übernahme des Bürgerbegehrens sei "ein neuer Parameter, der abgewogen und berücksichtigt wird". Wobei Aue betont: "Das private Grundstücksareal wird von einer Brachfläche geprägt, die aktuell weder nutzbar noch öffentlich zugänglich ist. Unser Neubauvorhaben sieht eine deutliche Aufwertung des Quartiers vor, indem wir hochwertige Grünflächen mit einer hohen Aufenthaltsqualität anlegen und den Stephensonplatz beleben und aufwerten."

Laut Bürgerbegehren sollen in ganz München 800 Grünflächen und Parks erhalten werden

Das gesamte Planungsgebiet umfasst einem Sprecher des Stadtplanungsreferats zufolge zugleich jedoch ein Areal, das im Flächennutzungsplan als allgemeine Grünfläche ausgewiesen sei - "darunter auch eine Grünfläche mit teilweise erhaltenswertem Baumbestand im privaten Eigentum". Daher sei das Vorhaben am Stephensonplatz von dem Bürgerbegehren betroffen, das auf den Erhalt von circa 800 Grünflächen und Parks im Stadtgebiet abzielt. Schon direkt nach der Übernahme der Forderungen durch den Stadtrat Anfang März hatte Stadtbaurätin Elisabeth Merk gesagt, dass dies "natürlich" Auswirkungen auf die Bauleitplanung haben werde. Konkret erstellt ihr Referat gerade einen Sammelbeschluss zu allen betroffenen Verfahren, der dem Planungsausschuss im Mai vorgelegt werden soll.

Welche Auswirkungen das Bürgerbegehren auf die einzelnen Projekte haben wird, könne man erst nach dieser Entscheidung sagen, teilt der Sprecher des Referats mit. Wie viele der aktuell gut 100 laufenden Bauleitverfahren betroffen seien, werde derzeit noch ermittelt. Nach dem Wortlaut des Bürgerbegehrens seien alle Projekte tangiert, "bei denen eine im Flächennutzungsplan dargestellte Allgemeine Grünfläche wegfallen oder umgeplant werden soll", so der Sprecher. Zugleich betont er: "Die Übernahme des Bürgerbegehrens bedeutet aber keinen unmittelbar zwingenden Planungsstopp, vielmehr verbleibt der Stadt ein Handlungs- und Abwägungsspielraum."

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