Urteil:89-jähriger Münchner darf in seiner Wohnung bleiben

Urteil: "Es nimmt einen ja doch mit": Rudolf Kluge, der an diesem Samstag seinen 90. Geburtstag feiert, hatte überlegt, ob er zur Urteilsverkündung überhaupt zum Amtsgericht kommt. Letztlich machte er sich doch auf den Weg - und erlebte mit seinem Anwalt Emil Kellner (rechts), wie das Gericht zu seinen Gunsten entschied.

"Es nimmt einen ja doch mit": Rudolf Kluge, der an diesem Samstag seinen 90. Geburtstag feiert, hatte überlegt, ob er zur Urteilsverkündung überhaupt zum Amtsgericht kommt. Letztlich machte er sich doch auf den Weg - und erlebte mit seinem Anwalt Emil Kellner (rechts), wie das Gericht zu seinen Gunsten entschied.

(Foto: Robert Haas)
  • Rudolf Kluges Mietvertrag wurde nach 40 Jahren wegen Eigenbedarfs gekündigt.
  • Die Vermieterin argumentierte, ihr Sohn und dessen Kind würden die Wohnung benötigen.
  • Das Amtsgericht München entschied nun: Kluge darf in seiner Wohnung bleiben, die mit dem Umzug verbundenen Belastungen für den Senior seien unverhältnismäßig groß.

Aus dem Gericht von Gianna Niewel

Nach zwei Minuten ist alles klar. Amtsgericht München, Raum B 814, draußen die Türme der Stadt im Morgennebel, drinnen steht Richterin Eva Jung auf und verkündet das Urteil: Es wäre unzumutbar, wenn Rudolf Kluge seine Wohnung in Neuperlach verlassen müsste. "Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit fortgesetzt." Sie sagt dann noch, wer die Kosten des Rechtsstreits trägt (die Vermieterin) und wie hoch der Streitwert ist (9922,69 Euro). Dann schaut sie zu Rudolf Kluge und sagt: "Also, das heißt, Sie dürfen bleiben." Der 89-Jährige schaut zurück. Dann sagt er: "Danke."

Der Fall von Rudolf Kluge hat in diesem Jahr bundesweit Aufsehen erregt, weil wieder einmal ein älterer Mensch nach langer Mietzeit seine Wohnung hätte räumen sollen. Wegen Eigenbedarfs. Es war um 79 Quadratmeter in Neuperlach gegangen und irgendwann auch um die Frage, was das alles über diese Stadt aussagt.

Als das Urteil verkündet ist, geht Rudolf Kluge zügig aus dem Raum. Er hatte überlegt, ob er überhaupt mit der U-Bahn in die Stadt reinfahren soll, ob er sich das Gedränge antun soll, aber dann ist er doch gekommen. Zuhause hätte er nur neben dem Telefon gesessen und darauf gewartet, dass sein Anwalt ihn anruft. "Es nimmt einen ja doch mit", sagt er.

Am 1. November 1975 haben er und seine Frau den Vertrag für die Wohnung unterschrieben. Mietsache: drei Zimmer, eine Essdiele, eine Kochküche, ein Bad, ein WC, ein Balkon. Miete: 544,90 Mark. Der Vertrag ist mit Schreibmaschine geschrieben, das Papier verblasst. Die Postleitzahl der Stadt war damals noch vierstellig. Mittlerweile wohnt Rudolf Kluge allein in der Wohnung, seine Frau ist gestorben, Kinder haben die beiden keine. Er zahlt jetzt 966 Euro Miete.

Die Räumungsklage für die Wohnung zog er Ende Februar 2018 aus seinem Briefkasten. Die Vermieterin habe geschrieben, sie brauche die Wohnung für ihren Sohn, der habe sich von seiner Freundin getrennt, mit der er ein Kind habe. Das Kind wolle er zu sich nehmen. Der Sohn jedenfalls suche und suche und finde nichts. Kluge sagte: Ja, aber ich soll mehr Erfolg haben? In meinem Alter? In München? Er rief beim Mieterbund an, die Sache ging vors Amtsgericht, Aktenzeichen 411C 19436/18.

Es ist schwer zu beziffern, wie viele Wohnungen wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. Der Mieterverein München spricht von 800 Fällen im vergangenen Jahr, etwa doppelt so viele wie im Jahr zuvor. Allerdings geht nicht jeder Fall auch vor Gericht. Wenn doch, muss genau geprüft werden. Darauf hat vor Kurzem der Bundesgerichtshof hingewiesen: "Allgemeine Fallgruppen, etwa ein bestimmtes Alter des Mieters oder eine bestimmte Mietdauer, in denen generell die Interessen einer Partei überwiegen, lassen sich - entgegen einer teilweise bei den Instanzgerichten anzutreffenden Tendenz - nicht bilden." Damals hoben die Richterinnen und Richter gleich zwei Urteile auf, in denen aus ihrer Sicht nicht gründlich genug geprüft wurde.

Keine allgemeinen Fallgruppen?

Nachdem das Amtsgericht den Eigenbedarf der Vermieterin zunächst als rechtmäßig erachtet hatte, blieb Rudolf Kluge nur eine Hoffnung. Das Gesetz schützt Menschen, für die ein Umzug eine "unzumutbare Härte" bedeuten würde. Und so musste er zu einem Gutachter; dem hat er von seinem Leben erzählt. Wie er mit seinen Eltern und der Schwester aus der Heimat vertrieben wurde, aus Hirschberg in Niederschlesien. Wie er dann später, mit seiner Frau, nach München zog. Die Isar! Die Berge! Die Volksmusik! Wie sie als Schneiderin arbeitete und er als Kassenaufsicht beim Münchner Großmarkt Jost Hurler. Wie er auch nach dem Tod seiner Frau einfach blieb, in der Stadt, in der Wohnung.

Rudolf Kluge in seiner Wohnung in München-Neuperlach - ihm wurde wegen Eigenbedarfs gekündigt

Seit 44 Jahren lebt Rudolf Kluge in dieser Wohnung in Neuperlach - seit seine Frau gestorben ist, alleine.

(Foto: Stephan Rumpf)

In einer Wohnung, in der er weiß, auf welcher Höhe im Schlafzimmer der Lichtschalter hängt. In einem Haus, in dem er die Nachbarn so gut kennt, dass die ihm ihren Hund vorbeibringen und manchmal auch die Wohnungsschlüssel. In einem Viertel, in dem er jeden Donnerstag zum Mittagessen ins Stadtteilzentrum geht, seinen festen Platz hat, am Kopfende des Tisches. Wo die Mitarbeiterinnen fragen, wo er war, wenn er mal nicht kam.

Das Alter. Die Verwurzelung im Viertel. Der Gutachter, ein Psychologe, habe nach dem Gespräch gesagt, ein Umzug sei unter diesen Umständen nicht zumutbar. Das Amtsgericht ist dieser Einschätzung nun gefolgt.

Im Urteil nimmt Richterin Eva Jung besonders auf den Gesundheitszustand Bezug - und darauf, wie der sich verschlechtern könnte. Rudolf Kluge leide schon jetzt unter der Wohnungskündigung, steht in den 22 Seiten. Sein Gemütszustand sei "gedrückt, traurig und pessimistisch". Und weiter: "Durch einen Umzug würde sich sein psychisches Befinden aller Wahrscheinlichkeit nach noch weiter verschlechtern." Auch könne nicht ausgeschlossen werden, dass er sich dann etwas antue. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Amtsgericht steigt Rudolf Kluge nun in den Aufzug, die Tür schließt sich, und zum ersten Mal an diesem Tag erzählt er nicht von der Räumung, der Klage, von all den Sorgen.

An diesem Samstag wird er 90 Jahre alt. Seine Nichte kommt zu Besuch, aus der Nähe von Hannover, ansonsten hat er niemanden eingeladen. Aber man weiß ja nie. Eine Frau aus dem Nachbarhaus hat schon angeboten, sie könne ihm einen Kuchen backen, und nun überlegt er, ob er nicht doch ein bisschen feiern soll. Seinen Geburtstag. Und seine Wohnung.

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