Münchner Musterklage zu Mieterhöhungen scheitert in letzter Instanz
Eine Mieterhöhung von 729 Euro pro Monat? Vier Tage bevor im Januar 2019 eine mieterfreundliche Gesetzeslage in Kraft trat, kam diese Ankündigung in einem Münchner Wohnhaus an. Der Bundesgerichtshof erklärte das für zulässig - das dürfte auch in anderen Städten Folgen haben.
Von Wolfgang Janisch und Anna Hoben