Oktoberfest:Wiesn-Kopie in Dubai darf nicht mit Münchner Original werben

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Das Münchner Oktoberfest fällt in diesem Jahr zum zweiten Mal wegen der Corona-Pandemie aus. (Foto: dpa)

Das hat das Landgericht am Freitag entschieden. Mit Formulierungen wie "Oktoberfest goes Dubai" hätten die Veranstalter den Eindruck erweckt, das Traditionsfest ziehe in das arabische Emirat um.

Von Stephan Handel

Ein Oktoberfest mehr oder weniger würde das Kraut auch nicht mehr fett machen - wo es doch schon welche in den Vereinigten Staaten, in Südamerika, in China und in Japan gibt. Weil aber ausgerechnet das Original in München heuer zum zweiten Mal hintereinander ausfällt, fand die Stadt es doch ein bisschen zu viel, dass zwei Veranstalter den Eindruck erweckten, das Münchner Oktoberfest würde nach Dubai ziehen. Sie beantragte eine einstweilige Verfügung - und bekam sie: Das Landgericht verbot in einem Urteil vom Freitag den Veranstaltern unter anderem, mit dem Slogan "Oktoberfest goes Dubai" sowie einem Logo mit typischen Münchner Attributen zu werben.

Der Begriff "Oktoberfest" als Bezeichnung für Veranstaltungen kann nicht geschützt werden, weil er zu allgemein ist. Deshalb kann sich die Stadt auch nicht dagegen wehren, wenn irgendjemand irgendwo auf der Welt eine Dult unter diesem Namen veranstaltet. Aber so zu tun, als sei eben das in Dubai das echte, dass nur aus Corona-Gründen in den Vereinigten Arabischen Emiraten stattfindet, das ist nicht rechtens, hat das Gericht entschieden.

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Die Stadt begründete ihre Klage aus dem Wettbewerbsrecht: Der Slogan "Wiesn goes Dubai" erwecke bei einem normalen Verbraucher den Eindruck, es handle sich wirklich um das Original, und das sei eine Täuschung und eine Irreführung. Zudem bedienten sich die Veranstalter des positiven Images und der Bekanntheit der Wiesn durch Imagetransfer und die sogenannte Ruf-Ausbeutung.

Die Anwälte der Gegenseite hatten dem zunächst nicht viel entgegenzusetzen - sie argumentierten als erstes mit der Dringlichkeit, die für eine einstweilige Verfügung zwingend ist: Einzelne Rathäusler hätten schon im Januar von den Plänen erfahren, im März habe der Stadtrat eine Präsentationsmappe erhalten, der Antrag für die Verfügung sei aber erst Ende Mai eingereicht worden - mithin verspätet, denn allgemein wird eine Frist von vier Wochen "nach Kenntnis aller maßgeblichen Umstände" angenommen.

Dem hielt der Anwalt der Stadt entgegen, dass es sich zuerst nur um Gerüchte und vage Pläne gehandelt habe, weshalb es rechtens gewesen sei, zu warten, bis das Vorhaben konkreter wurde. Die Gegenseite konterte mit der Behauptung, die Falschen seien verklagt worden: Veranstalter seien nicht der Schausteller Charles Blume und der Gastronom Dirk Ippen, sondern eine Firma in Dubai. Und schließlich hätte die Stadt gar nicht klagen dürfen, ohne im Stadtrat darüber abstimmen zu lassen, weil das keine "Angelegenheit der laufenden Verwaltung" sei - ein Argument, das Georg Werner, der Vorsitzende Richter, mit einer Frage beantwortete: Ob denn die Veranstaltung des Oktoberfests in München nicht irgendwie zur Daseinsvorsorge gehöre?

Danach gab's einen Ausflug in die Semantik, die Bedeutung von Wörtern: Die Veranstalter-Anwälte legten dar, dass ein Oktoberfest nichts anderes sei als ein Fest, das im Oktober stattfinde. Das bestreitet die Stadt aber auch gar nicht, nachdem sie es im vergangen Jahr vom EU-Amt für geistiges Eigentum schwarz auf weiß bekommen hatte. Sodann: "Oktoberfest goes Dubai" bedeute eben nicht, dass das Münchner Oktoberfest nach Dubai umziehe, denn umziehen heiße auf Englisch "to move". Und die Formulierung in den Werbematerialien, das "größte Volksfest der Welt in Dubai" sei nicht wörtlich zu nehmen, denn bekanntlich sei das größte Volksfest der Welt das indische Kumbh Mela, zu dem 70 Millionen Menschen kommen, mehr als zehn mal so viel wie die lächerlichen sechs Millionen in München.

Zwei Stunden Zeit nahm sich die 17. Handelskammer, zu der neben Georg Werner noch zwei ehrenamtliche Handelsrichter gehören, für die Beratung des Urteils. Es fiel in fast allen Punkten zugunsten der Kläger aus: Das Logo mit Riesenrad und Frauentürmen, der Slogan "Oktoberfest goes Dubai", die Formulierungen "Das größte Volksfest der Welt in Dubai" und "Wenn bayerische Lebensfreude auf die Wüste trifft" - alles das mache es wahrscheinlich, dass ein unvoreingenommener Verbraucher das tatsächlich so verstehen könne, als würde die Wiesn in die Wüste ziehen. Und auch auf das Übersetzungs-Problem ging Werner ein: "Dass das Oktoberfest nach Dubai geht - das stimmt ja auch nicht."

Nach dem Ende der Urteilsbegründung war Clemens Baumgärtner in den Justizpalast gekommen, der Wirtschaftsreferent der Stadt und damit auch Oktoberfest-Chef. Er nannte das Urteil ein "klares Signal gegen die Trittbrettfahrerei mit unserer Wiesn". Es sei "unanständig, ausgerechnet in einer Pandemie mit so etwas Geld machen zu wollen". Seine Stimmungslage beschrieb Baumgärtner als "glücklich und zufrieden" - korrigierte sich aber sofort: "Sehr glücklich und sehr zufrieden!"

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