Datenschutz:IHK warnt vor Abmahnmasche mit "Google Fonts"

Lesezeit: 2 Min.

Der Vorwurf: Die Unternehmen sollen Google den Zugriff auf Daten der Besucher ihrer Internet-Seiten ermöglicht haben. (Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn)

Anwälte fordern Hunderte Euro von Betrieben, weil diese auf ihren Internet-Seiten gegen den Datenschutz verstoßen haben sollen. Wie sich Betroffene wehren und ganz einfach schützen können.

Von Joachim Mölter

Unternehmen und Betriebe, die ihre Produkte und Dienstleistungen im Internet zur Schau stellen - und welche tun das nicht heutzutage? -, müssen damit rechnen, demnächst Post von einem Anwalt zu bekommen. In bundesweit verschickten Schreiben werden nämlich derzeit Betreiber von Webseiten aufgefordert, Schadenersatz zu zahlen. Der Vorwurf: ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - konkret sollen personenbezogene Daten von Besuchern des Online-Auftritts ohne deren Einwilligung weitergegeben worden sein. Die Forderung: in der Regel 100 Euro als Schadenersatz, eine Unterlassungserklärung und Anwaltsgebühren von bis zu 360 Euro.

Die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, mit mehr als 400 000 Mitgliedern die größte IHK in Deutschland, warnt gerade vor diesen Briefen. Das sei "offenbar eine neue Abzockmasche", orchestriert von "findigen Anwälten", heißt es in einer Medienerklärung. Die IHK rät, erst einmal nicht zu zahlen. "Das Risiko, dass noch ein Schreiben hinterherkommt, ist eher gering", glaubt die IHK-Juristin Rita Bottler. Zumindest sei "bislang kein Fall bekannt, in dem ein Anspruchssteller seine Forderung tatsächlich vor Gericht erstritten hat".

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Bis dato sind zwei Absender solcher Zahlungsaufforderungen bekannt, ein Anwalt aus Berlin und eine Kanzlei aus Meerbusch in Nordrhein-Westfalen. Sie nutzen das verbreitete Unwissen in Sachen Informationstechnologie aus. In diesem Fall geht es um einen technischen Inhalt, die "Google Fonts"; das sind Schriftarten, die für die Darstellung von Texten auf einer Webseite nötig sind.

Allein der Münchner IHK liegen Hunderte Abmahnbriefe vor

Das Programm läuft im Hintergrund, wird es von einem externen Server bezogen, kann der amerikanische Suchmaschinen-Gigant Google die IP-Adressen der Onlinebesucher abgreifen. Damit lassen sich wiederum die Endgeräte identifizieren, sie gelten deshalb als personenbezogene Daten und unterliegen der DSGVO. Beheben lässt sich das Problem recht simpel, indem man Google Fonts auf dem eigenen Server hinterlegt. Die IHK rät ihren Mitgliedern deshalb, zu prüfen, ob technische Inhalte wie Google Fonts rechtskonform auf den Webseiten eingebunden sind. Im Zweifel könne man bei der IHK nachfragen.

Die aktuelle Abmahnwelle hat im Sommer begonnen und seit Oktober deutlich zugenommen. Bei der IHK gehen sie davon aus, dass die Forderungen auf automatisierten Datenanalysen von Webseiten beruhen und massenweise verschickt werden. Es gibt Indizien, dass einer der Absender bereits mehr als 200 000 Schadenersatzforderungen verschickt hat. Wenn nur jeder Hundertste zahlt, käme schon fast eine dreiviertel Million Euro allein an Anwaltsgebühren zusammen. Das vermutliche Kalkül der Anwälte: Angesichts der aufgerufenen Summe zahlen die meisten lieber, als es auf einen womöglich teureren Rechtsstreit ankommen zu lassen.

Die IHK hegt deshalb den Verdacht eines Rechtsmissbrauchs. Bei den Anwälten oder ihren angeblichen Mandanten "besteht die Möglichkeit, dass sie nicht auf die Website gehen, um sich zu informieren, sondern bewusst technisch gestützt die Websites abgreifen, um eine Rechtsverletzung herzustellen, die man dann beklagt", erklärt Rita Bottler. Bei der Münchner Polizei ist die Masche schon bekannt, das für Wirtschaftskriminalität zuständige Kriminalfachdezernat 7 hat sie im Blick. Nach Angaben der Polizei stuft die Staatsanwaltschaft das Ganze derzeit jedoch bloß als "zivilrechtliche Forderungen" ein; von strafbaren Handlungen geht sie noch nicht aus.

Der IHK München liegen bereits mehrere Hundert solcher Briefe vor, aktuell wird geprüft, ob es sich um legitime Forderungen handelt und der geltend gemachte Schaden auch präzise protokolliert ist - oder ob sich die geschilderten Fälle auffallend gleichen. Noch reichten die Indizien nicht aus, heißt es, um rechtlich gegen die Absender vorzugehen.

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