FC-Bayern-Spiel gegen Gladbach:"Letzte Generation" wollte sich im Stadion festkleben - Aktivisten zu Geldstrafen verurteilt

Klima-Aktivisten störten das Spiel FC Bayern gegen Borussia Mönchengladbach im August vergangenen Jahres. (Foto: Mladen Lackovic/IMAGO)

Die Angeklagten stürmten während einer Bundesligapartie auf das Feld und versuchten, sich an die Tore zu kleben. Die Staatsanwaltschaft spricht von "Überzeugungstaten", beim Prozess findet die Richterin klare Worte.

Nach einer Protestaktion bei einem Fußballspiel in der Fröttmaninger Arena sind drei Klimaaktivisten am Donnerstag zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht München sprach die beiden Frauen und den Mann des Hausfriedensbruchs schuldig und verhängte Strafen zwischen 150 und 225 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Staatsanwalt Johannes Füßl hatte höhere Strafen zwischen 600 und 1200 Euro gefordert. Es handele sich um "Überzeugungstaten" und "bewusste Entscheidungen", sagte er in seinem Schlussplädoyer. Die Angeklagten forderten, freigesprochen zu werden.

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Am 27. August 2022 waren die drei Klimaaktivisten der Protestgruppe "Letzte Generation" bei einem Fußballspiel des FC Bayern gegen Borussia Mönchengladbach aufs Spielfeld gelaufen. Ihr Ziel sei es gewesen, sich an den Fußballtoren mit Sekundenkleber festzukleben und mit Kabelbindern festzubinden, um ein konsequenteres Einschreiten der politischen Akteure gegen den Klimawandel zu erreichen. Die Verantwortlichen der Arena stellten daraufhin einen Strafantrag.

Die Aktivisten räumten die Tat vor Gericht ein. Sie betonten aber, dass sie die Aktion vor dem Hintergrund der Klimakrise für gerechtfertigt hielten. Die Umstände seien für sie "menschlich und moralisch nicht mehr auszuhalten", sagte eine 21 Jahre alte Angeklagte. "Ich wünsche mir so sehr, es würde reichen, wenn wir auf Demos gehen." Das sei aber nicht der Fall - "deshalb stören wir, und deshalb unterbrechen wir den Alltag". Zu diesem Alltag gehörten auch Fußballspiele.

"Ich kann die Motivationslage absolut nachvollziehen", hatte die Vorsitzende Richterin Sabine Eppelein-Harbers zu Beginn der Verhandlung gesagt. Dennoch sehe sie für die Tat "keinen Rechtfertigungsgrund im Sinne des Strafgesetzbuches".

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