Denkmalschutz in München:Stadt gewinnt Rechtsstreit mit Investor

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Das frühere Mietshaus an der Agnesstraße 48 ist ein Einzeldenkmal - das hat nun das Verwaltungsgericht bestätigt. (Foto: Catherina Hess)

Ein Immobilienentwickler will ein leerstehendes Wohnhaus in Schwabing sanieren und aufstocken - darf das aber nicht. Denn das Gebäude an der Agnesstraße 48 ist denkmalwürdig.

Von Sebastian Krass

Erfolg für die Stadt im Rechtsstreit mit einem Entwickler von Luxuswohnungen: Das Verwaltungsgericht München hält die Einstufung des einstigen Mietshauses an der Agnesstraße 48 als Einzeldenkmal für berechtigt, die Baupläne des Investors M-Concept dürften damit vorerst Makulatur sein. Das ist das vorläufige Ergebnis der mündlichen Verhandlung am Montag. Das entsprechende Urteil werde den Parteien noch in dieser Woche zugestellt, erklärte der Vorsitzende Richter Josef Beil.

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