Bauen in Taufkirchen:Verwaltungsgerichtshof soll Bürgerbegehren retten

Die geplante Bebauung am Rotdornweg ist eines der Projekte, die die Gemeinde nach der Ablehnung des Eilantrags durch das Verwaltungsgericht vorantreibt. (Foto: Claus Schunk)

Der Bund Naturschutz setzt den juristischen Kampf gegen die Nichtzulassung des Bürgerbegehrens "Stopp der Verstädterung" fort. Zunächst geht es um die Ablehnung seines Eilantrags.

Von Patrik Stäbler, Taufkirchen

Trotz der Niederlage vor dem Münchner Verwaltungsgericht will das Bündnis hinter dem Bürgerbegehren "Stopp der Verstädterung" in Taufkirchen den Rechtsstreit um dessen Zulässigkeit fortführen. So haben die Initiatoren nach Angaben des Gerichts Beschwerde gegen dessen jüngsten Beschluss eingelegt, weshalb sich nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als nächsthöhere Instanz mit dem Thema befassen wird.

Bei diesem Verfahren geht es nicht um die eigentliche Klage, die das Bündnis um die Taufkirchner Ortsgruppe des Bundes Naturschutz (BN) gegen die Nichtzulassung seines Bürgerbegehrens durch den Gemeinderat eingereicht hat. Wann es hier zu einer Verhandlung komme, sei noch ungewiss, teilt eine Gerichtssprecherin mit. Der aktuelle Rechtsstreit dreht sich vielmehr um einen Eilantrag, der mit der Klage eingereicht wurde und dem Rathaus weitere Maßnahmen zur Schaffung von Wohnbauraum in Taufkirchen untersagen sollte - bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren. Hintergrund ist der Inhalt des Bürgerbegehrens, das dem Einwohnerwachstum im Ort enge Grenzen setzen will. Das Gericht wies den Eilantrag jedoch ab. Und mehr noch: In seiner Begründung stellte es klar, dass es das Bürgerbegehren für unzulässig erachtet.

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Infolge des Beschlusses hat die Gemeinde mehrere Verfahren wieder aufgenommen, die zuvor wegen des Rechtsstreits auf Eis gelegt worden waren. So erfolgte die Bekanntmachung zweier Bebauungspläne für die Gebiete an Rotdornweg und Birkenstraße sowie am Riegerweg westlich des Supermarkts. Dies sei "sicherlich voreilig" gewesen, kritisiert BN-Vorsitzender Jörg Pötke. Er fordert nun von der Gemeinde, "dass bis zum Abschluss des Beschwerdeverfahrens kein Baurecht für den freien Privatmarkt mehr in Kraft gesetzt wird."

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