Ortsgestaltung:Taufkirchen kann wieder Baugebiete planen

Ortsgestaltung: Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wollten das Wachstum Taufkirchens massiv begrenzen.

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens wollten das Wachstum Taufkirchens massiv begrenzen.

(Foto: Claus Schunk)

Auch das Verwaltungsgericht hält das Bürgerbegehren "Stopp der Verstädterung" für unzulässig. Deshalb gibt die Gemeinde ihre freiwillige Zurückhaltung auf.

Von Patrik Stäbler, Taufkirchen

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens "Stopp der Verstädterung" in Taufkirchen haben vor dem Verwaltungsgericht München eine empfindliche Niederlage kassiert. Das Gericht lehnte nicht nur ihren Eilantrag ab, wonach die Gemeinde bis zu einem Urteil über ihre Klage keine Wohnbebauungspläne vorantreiben darf. In der Begründung stellte das Verwaltungsgericht auch klar, dass es das Bürgerbegehren als unzulässig erachtet. Zu diesem Schluss war im August auch der Taufkirchner Gemeinderat per einstimmigem Votum gekommen. In der Folge hatten die Vertreterinnen und Vertreter des Bürgerbegehrens, das von der Ortsgruppe des Bundes Naturschutz (BN) sowie der Initiative Lebenswertes Taufkirchen (ILT) initiiert worden war, gegen diese Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht geklagt.

Ein Urteil im Hauptverfahren dürfte erst nächstes Jahr fallen. Schon jetzt entschied das Gericht aber über einen Eilantrag, den der BN mit der Klage eingereicht hatte. Er zielte auf eine einstweilige Anordnung ab, die es der Gemeinde verbieten sollte, weiteres Wohnbaurecht zu schaffen - bis zu einem Urteil im Hauptverfahren. Schließlich ging es genau um dieses Thema beim angestrebten Bürgerbegehren, das dem Bevölkerungswachstum in Taufkirchen enge Grenzen setzen sollte. So forderte der BN einen Bürgerentscheid über die Frage: "Sind Sie für die Grundsatzentscheidung, dass kein neues Wohnbaurecht für den freien Privatmarkt ermöglicht werden darf, solange das genehmigte nicht realisiert wurde, und dass danach für diesen Markt höchstens 4000 Quadratmeter Geschossfläche pro Jahr ermöglicht werden dürfen mit mindestens 0,5 Quadratmeter Grünfläche je einen Quadratmeter Geschossfläche?"

BN und ILT sammelten zwar ausreichend Unterschriften für ihr Anliegen. Der Gemeinderat lehnte das Bürgerbegehren jedoch als unzulässig ab. Er berief sich dabei auf ein Rechtsgutachten, wonach die Fragestellung gegen das Kopplungsverbot verstoße, weil sie zwei unabhängige Fragen miteinander verknüpfe. Auf diesen Punkt ging das Verwaltungsgericht allerdings gar nicht ein. Vielmehr beanstandete es, dass der erste Teil der Fragestellung in der Begründung des Bürgerbegehrens nicht aufgegriffen werde und er "auch nicht aus sich heraus hinreichend verständlich" ist, wie eine Gerichtssprecherin mitteilt. "Es dürfte daher davon auszugehen sein, dass die Bürger die Auswirkungen nicht überblicken und die wesentlichen Vor- und Nachteile nicht abschätzen können." Zudem sei die Fragestellung nicht bestimmt genug, monierte das Gericht. Und zuletzt - "ohne, dass es hierauf für das Verfahren noch angekommen wäre", so die Sprecherin - dürfte das Ziel des Bürgerbegehrens den Regelungen im Baugesetzbuch widersprechen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. Ob man dies tun werde, sei noch nicht entschieden, sagt der BN-Ortsvorsitzende und frühere Bürgermeister Jörg Pötke. "Ich tendiere aber dazu weiterzumachen." Seiner Auffassung nach habe sich das Verwaltungsgericht bei der Beurteilung "sehr stark an den üblichen Bürgerbegehren zu konkreten Projekten orientiert". Zu wenig berücksichtigt worden sei dagegen neuere Rechtssprechung, wonach Bürgerbegehren auch Grundsatzentscheidungen betreffen könnten. Allerdings räumt Pötke ein: "Das Verwaltungsgericht hat so viele Punkte beanstandet, dass man resignieren könnte". Derweil zeigt man sich bei der Gemeinde erfreut über den Gerichtsbeschluss. Zuletzt hatte das Rathaus zugestimmt, vorerst auf weitere Maßnahmen zur Schaffung von Wohnbaurecht zu verzichten. Nun würden die auf Eis gelegten Verfahren wieder anlaufen, kündigt Bauamtsleiter Stefan Beer an. Konkret solle in den nächsten Tagen die Bekanntmachung der beschlossenen Bebauungspläne für die Gebiete an Rotdornweg und Birkenstraße sowie am Riegerweg westlich des Supermarkts erfolgen. Zudem werde man im Bauausschuss nun auch wieder Wohnbebauungspläne behandeln. Auch darauf hatte die Gemeinde zuletzt verzichtet.

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