Kinderbetreuung:Erneute Klage gegen Förderformel

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Wegen des Warnstreiks könnten viele Kitas geschlossen bleiben. (Foto: Alessandra Schellnegger)

Private Kita-Betreiber, die von der Bezuschussung nicht profitieren, sehen sich durch die Regelung benachteiligt und den Wettbewerb verzerrt. Bis zu einer möglichen Überarbeitung wollen sie nicht warten.

Von Kathrin Aldenhoff

Sie tun es wieder: Mehrere private Kita-Betreiber reichen beim Verwaltungsgericht München Klage gegen die Stadt ein. Sie soll die Ausgleichszahlungen im Rahmen der Münchner Förderformel an Kitas unterlassen. "Unser Ziel ist, dass alle Münchner Eltern von der Entlastung profitieren können", sagt Benjamin Tajedini, Vorstandsvorsitzender des DBTK, des Dachverbands der privaten Kitas. Mit der jetzigen Klage werde die Stabilität des gesamten Fördersystems gefährdet, teilt das Referat für Bildung und Sport mit. Der Streit zwischen dem DBTK und der Stadt München geht damit in eine neue Runde.

Der Hintergrund: Zum September 2019 hatte die Stadt München die Kita-Gebühren drastisch gesenkt, die meisten Eltern zahlen seitdem deutlich weniger für einen Krippenplatz, der Großteil der Kindergartenplätze ist kostenlos. Die Eltern, deren Kinder eine private Einrichtung besuchen, profitieren von den niedrigeren Gebühren allerdings nur, wenn sich die private Kita der sogenannten Münchner Förderformel (MFF) anschließt. Das Verwaltungsgericht München urteilte im September 2021 auf die Klage einer privaten Kita hin, dass die Kita-Förderung der Stadt rechtswidrig sei.

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Einige private Kitas sind der MFF inzwischen beigetreten. Etwa die Hälfte der Betreuungsplätze, die private Kitas in München anbieten, würden deshalb inzwischen auch über die MFF gefördert, teilte der DBTK mit. Etwa 15 Prozent der Münchner Eltern von Kita-Kindern aber profitieren nicht von der Senkung der Kita-Gebühren. Diese Eltern, deren Kinder private Kitas besuchen, fühlen sich ungerecht behandelt, die Kita-Träger in ihrer Autonomie verletzt und in ihrer Existenz bedroht.

Würde sie der Formel beitreten, wäre eine Kita-Betreiberin in einem halben Jahr pleite

Ursula Berktold, Geschäftsführerin der Münchner Schulstiftung und Klägerin, etwa sagt: Würde ihre Einrichtung der Münchner Förderformel beitreten, wäre sie in einem halben Jahr pleite. Sie habe das durchgerechnet, sagt sie, die sehr hohen Mieten wären darüber nicht refinanziert, außerdem würden Hort und Kindergarten insgesamt sehr schlecht bezuschusst.

Die Stadt muss die Münchner Förderformel nach dem ersten Gerichtsurteil nun rechtssicher machen und überprüft ohnehin die Förderung. Am Freitag teilte das Referat für Bildung und Sport mit, in einem nächsten Schritt sollten weitere Beteiligte in die Beratungen einbezogen werden, im Juli solle sich der Stadtrat damit befassen. "Das Ziel ist nach wie vor, die Münchner Förderformel auf eine rechtskonforme Basis zu stellen und so die Erfolgsgeschichte der Münchner Förderformel mit ihrem großen Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit fortzusetzen."

So lange will der DBTK nicht warten. Es könne den Klägern aufgrund der massiven, durch die Beitragsentlastung entstandenen Wettbewerbsverzerrung nicht weiter zugemutet werden, bis zu einer eventuellen Überarbeitung der MFF zum 1. September 2022 abzuwarten, heißt es in einer Mitteilung des Verbands. Zudem seien nicht einmal im Ansatz nähere Konturen der geplanten neuen Regelungen bekannt, und die privaten Träger seien bislang nicht an deren Erarbeitung beteiligt worden.

Für eine Förderung müssen die Gebühren nach dem Eltern-Einkommen gestaffelt sein

"Die Stadt München hat die Bedürfnisse der freien Träger nicht richtig verstanden", sagt Benjamin Tajedini vom DBTK. Einrichtungen, die über die MFF gefördert werden wollen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel müssen die Kita-Gebühren nach dem Einkommen der Eltern gestaffelt sein und dürfen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Dieses Korsett nehme den Träger wichtige Freiheiten, sagt Tajedini: Die Entlastung der Eltern dürfe nicht an die Bedingungen der Münchner Förderformel geknüpft werden.

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