Klage gegen FC Bayern:Badman, Robben und viel Geld

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Ein Grafiker streitet mit dem FC Bayern um das Urheberrecht an einer Karikatur, die zwei Spieler in Gestalt zweier allzu bekannter Comicfiguren zeigt. Vor Gericht geht es um eine fünfstellige Summe.

Von Stephan Handel, München

Als der Fußballspieler Pierre-Emerick Aubameyang im Februar 2015 für seinen Verein Borussia Dortmund ein Tor geschossen hatte, noch dazu gegen Schalke 04, da rannte er hinter das Gehäuse, wo eine Tasche lag. Aus der holte er eine Maske heraus und streifte sie sich über den Kopf; der Mannschaftskamerad Marco Reus erhielt ebenfalls eine Gesichtsbedeckung, und weil das Ganze noch gar nichts mit Corona zu tun hatte, sondern eher mit Karneval, gingen in den nächsten Tagen "Batman und Robin" aus Dortmund durch alle Zeitungen. Das ärgerte Sikander Goldau.

Weil Goldau nicht nur in München lebt, nicht nur seit 20 Jahren Mitglied beim FC Bayern ist, sondern auch noch Grafiker, fertigte er eine Karikatur an: Franck Ribéry und Arjen Robben, die damalige Münchner Flügelzange, als "The Real Badman and Robben". Und als die Dortmunder zwei Monate später zum Halbfinale im DFB-Pokal nach München kamen, da zeigten ihnen die Münchner Fans aus der Kurve überlebensgroße Versionen von Goldaus Zeichnungen.

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Statt in einer Parklücke zu halten sei die Frau vorwärts durch eine Glastür in den Laden gefahren, teilte die Polizei mit. Nicht der erste Vorfall dieser Art in der Metzgerei.

Aber ebenso wenig wie das Fußballspiel damals einen glücklichen Ausgang fand - Dortmund gewann im Elfmeterschießen -, nahm die Sache für Goldau ein gutes Ende, weshalb er sich am Mittwoch in einem Saal des Landgerichts wiederfand, wenn auch als Kläger: Goldau sagt, der FC Bayern habe seine Idee geklaut, die Figuren selber nachzeichnen lassen, und vertreibe sie auf Fan-Artikeln wie Tassen und T-Shirts. Das sei eine Verletzung des Urheberrechts, er verlangt in seiner Klage zunächst Auskunft über die Höhe der Umsätze, die die Merchandising-Abteilung mit den Artikeln gemacht hat, sowie die Feststellung, dass er daran zu beteiligen sei.

Die Verhandlung dauerte gerade mal eine gute halbe Stunde, deren Großteil der Vorsitzende Richter Tobias Pichlmaier beanspruchte: Die Idee an sich, sagte er, sei wohl eher nicht schutzfähig, sehr wohl aber die "konkrete zeichnerische Umsetzung", die Karikatur der beiden Fußballspieler in Kombination mit den Batman-Attributen - das sei eine "eigenständige schöpferische Leistung". Und auch den Bayern-Einwand, das seien doch alles altbekannte Dinge beziehungsweise Menschen, konterte Pichlmaier souverän: Schutzfähig im Sinne des Urheberrechts sei auch eine bislang "unbekannte Kombination von Bekanntem". Außerdem sei die die Bayern-Schöpfung auch nicht so neuartig oder weit entfernt vom Original, dass man keine Ähnlichkeit mehr erkennen könne: "Wir erkennen Grundzüge wieder", sagte Pichlmaier. Also: Goldaus Schöpfung zu verwenden, ohne seine Zustimmung einzuholen, "das geht aus unserer Sicht nicht".

Während bei diesen Ausführungen die Anwältinnen des Klägers freudvoll und zustimmend nicken, versucht der Vertreter des FC Bayern, das Gericht noch umzustimmen: Goldaus Bild zeuge von "Kreativität am unteren Level", während das Bayern Werk "etwas Mystisches, eine besondere Dynamik" ausstrahle. Goldaus Rechtsvertreter hingegen finden, das Werk ihres Mandanten sei pfiffig und geistreich.

Gütlich einigen wollen sich die Bayern nicht, 5000 Euro haben sie schon angeboten, das war Goldau zu wenig, weil mit dem Zeug ein Umsatz von 65 000 Euro gemacht wurde. Tobias Pichlmaier weist darauf hin, dass er ja deutlich gemacht habe, wie die Kammer wohl entscheiden werde. Der Bayern-Rechtsanwalt hält dagegen, dass es ja auch noch eine zweite Instanz gebe. Der Richter sagt noch, dass 5000 Euro sicher zu wenig sei, Goldau aber auch nicht erwarten könne, den gesamten Gewinn zu bekommen. Wie viel am Ende wirklich herauskommt - das will das Gericht am 11. September verkünden.

© SZ vom 09.07.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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