Partei-Werbung im Kreis Ebersberg:Markt Schwaben und die Hänge-Frist für Wahlplakate

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Wahlplakate aus dem Landkreis Ebersberg für die Landtagswahl 2018. (Foto: Photographie Peter Hinz-Rosin)

Eine allgemeine Verordnung gibt vor, wie weit oben Wahlplakate mindestens hängen müssen. Ansonsten bestimmen die Gemeinden die Regeln.

Von Korbinian Eisenberger, Ebersberg

Was darf ein Wahlplakat? Offenbar denken sich in der Region gerade viele Menschen: Zu viel. Man mus sich nur mal im Landkreis Ebersberg umschauen. Von Aßling bis nach Markt Schwaben, von Zorneding bis Steinhöring hängen Wahlplakate herum, bis zur Unkenntlichkeit verschandelt, oder mit fiesem Gesichtsschmuck verziert. Die Menschen betreiben Selbstjustiz mit der Werbung der Parteien. Vor diesen Landtagswahlen ist es im Kreis Ebersberg laut Polizei so auffällig wie lange nicht mehr. Doch die Plakate dürfen das alles. Ihre Aufsteller müssen sich nur an bestimmte Vorgaben halten.

In aller Regel dürfen Wahlplakate sechs Wochen vor dem Wahltermin hängen, deswegen findet man in weiten Teilen Bayerns seit 1. September Wahlplakate, manche hoch droben, andere etwas tiefer. Bei der Höhe und beim Zeitpunkt gibt es generelle Vorgaben, ansonsten sind die Regeln von Ort zu Ort unterschiedlich. Weil nicht München oder Berlin sie bestimmt, sondern die Gemeinde oder Stadt, in der eine Partei Werbung machen möchte. Die kommunale Behörde (zum Beispiel das Ordnungsamt) stellt die Genehmigung aus - und hat so etwa Kontrolle darüber, dass der Plakat-Wahlkampf nicht den Verkehr behindert. Einige Kommunen sind dabei weniger streng - andere mehr. Und so manche Gemeinde ändert mit der Zeit ihre Regeln.

Die jüngste Plakatierungsverordnung im Landkreis Ebersberg gilt in Markt Schwaben. Dort legte der Gemeinderat im Dezember 2017 in Folge des Bundestagswahlkampfs ein fünfseitiges Regelwerk vor. Demnach hat jede Partei ein begrenztes Kontingent von 25 Plakatständern. Außerdem ist dort ein Zeitlimit festgelegt: Spätestens eine Woche nach dem Urnengang müssen die Parteien ihre Plakate abgehängt haben - also sieben Tage nach der Landtagswahl am Sonntag, 14. Oktober.

In der Stadt Ebersberg ist die Verordnung deutlich kürzer. Dort gilt ein zweiseitiges Schreiben aus dem Jahr 2012 - mit ganz anderen Regeln: Eigenständig Plakate aufzuhängen ist im Stadtgebiet untersagt. Für Wahlwerbung stellt die Stadt vier Wochen vor dem Wahltermin eigene Plakattafeln auf, oder - so heißt es - "ausreichende Flächen auf den vorhandenen Plakatanschlagtafeln zur Verfügung". Zudem dürften auf Antrag bis zu acht Standorte außerhalb der Flächen plakatiert werden.

Hier gilt wie in vielen Gemeinden: Wer zuerst kommt, hängt zuerst. In Poing gab es vor etwa zwei Wochen Diskussionen. Poings Bürgermeister Albert Hingerl (SPD) fiel auf, dass die Plakate der AfD an den Fußwegen im Ort besonders hoch hingen. Seine Nachmessungen ergaben, dass der Abstand vom unteren Plakatrand zum Boden bis zu 3,47 Meter ergaben. Entgegen Hingerls erster Eingebung gibt es aber weder in der StVO noch in den örtlichen Verordnungen eine Maximalhöhe - solange nicht ein Verkehrsschild verdeckt oder anderweitig eingeschränkt wird. Aus der StVO ergibt sich für Plakate lediglich eine Mindesthöhe von knapp 2,50 Metern - um Fußgänger und Radfahrer zu schützen.

Um den Schutz der Wahlplakate steht es hingegen so schlecht wie lange nicht mehr. Poings Polizeichef Helmut Hintereder spricht von einer auffälligen Zunahme der Angriffe auf Wahlplakate. Wer erwischt oder überführt wird, den erwartet eine Anzeige wegen Sachbeschädigung, was eine Geldstrafe - und bei Wiederholungstätern härtere Konsequenzen haben kann. Plakat-Vandalismus ist also eine riskante Betätigung. Weil Wahlplakate eben ziemlich viel dürfen.

© SZ vom 27.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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