Windkraftanlagen im Ebersberger Forst:Beschleunigtes Verfahren

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Vielleicht dauert es nun nicht mehr lange, ehe das Hamberger Windrad nicht mehr das einzige im Landkreis Ebersberg ist. (Foto: Christian Endt)

Nach einer beschlossenen Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes könnte es mit den Plänen um Windkraftanlagen im Ebersberger Forst deutlich schneller voran gehen als bislang geplant.

Von Johanna Feckl, Ebersberg

Die geplanten Windkraftanlagen im Ebersberger Forst könnten nun schneller kommen als bislang geplant. Ende vergangener Woche stimmten Bundestag und Bundesrat einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes zu, laut der dann Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten zulässig sind - eines, wie es der Großteil des Ebersberger Forstes ist. Diese Entscheidung wirkt sich beschleunigend auf die Meilensteine aus, die für die Pläne des Landkreises in Sachen Windkraft im Forst vorhergesehen sind, wie Friederike Paster, Leiterin der Abteilung "Bau und Umwelt" im Landratsamt, in der jüngsten Sitzung des Kreisumweltausschusses (ULV) erklärte.

Eigentlich laufen seit einiger Zeit Arbeiten an einer Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung. Denn ohne eine solche Änderung, wäre der Bau von Windkraftanlagen im Ebersberger Forst nicht möglich - so lautete die bisherige gesetzliche Grundlage. Um die Verordnung zu ändern, ist ein Umweltbericht notwendig, der Bestandteil der derzeit durchgeführten sogenannten Strategischen Umweltprüfung (SUP) ist. Im Juli sollte hierfür ein Untersuchungsrahmen abgesteckt werden, der die betroffenen geografischen Bereiche und Schutzgüter festlegt, wie Friederike Paster im Ausschuss sagte. Auch die Nachbargemeinden, Träger öffentlicher Belange, Umweltverbände und Bürgervereinigungen sollten in diesem Schritt eingebunden werden. Im August und September wollte man die Stellungnahmen auswerten und gegebenenfalls daran den Untersuchungsrahmen anpassen. Von Oktober bis Januar 2023 sollte dann der Umweltbericht ausgearbeitet werden.

Das beauftragte Planungsbüro will nur die bislang entstandenen Kosten abrechnen

"Ich mutmaße, dass wir im Juli noch ein neues Gesetz haben werden", sagte Paster weiter. "Und wenn diese Änderung kommt, dann ist auch die Änderung der Verordnung hinfällig" - und dementsprechend alle Maßnahmen, die dafür notwendig gewesen wären. Mit dem Umwelt- und Landschaftsplanungsbüro Bosch & Partner, das mit der Ausarbeitung der SUP beauftragt ist, habe sie bereits gesprochen. Von dort habe es kulante Signale gegeben: Man wolle nur die Kosten in Rechnung stellen, die bis zum Abbruch des Verfahrens entstanden sind.

Da die jüngste Sitzung des ULV kurz vor den wegweisenden Entscheidungen in Berlin stattgefunden hat, einigten sich die Gremiumsmitglieder auf Empfehlung von Friederike Paster hin auf einen Vorratsbeschluss: Sollten sich Bundestag und Bundesrat dazu entschließen, Windräder in Landschaftsschutzgebieten zu erlauben, benötigt der Landkreis kein Änderungsverfahren der Landschaftsschutzgebietsverordnung mehr - das aktuelle Verfahren und die geplanten weiteren Maßnahmen, um die Verordnung zu ändern, würden damit abgebrochen.

Dies wird nun auch geschehen, sobald das neue Bundesnaturschutzgesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt wurde und anschließend im Bundesgesetzblatt offiziell verkündet wurde. Unmittelbar am Tag darauf soll das Gesetz in Kraft treten, wie es von Seiten des Bundesrats heißt.

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