Prozess in Ebersberg:Nachbarstreit um Hundehäufchen eskaliert

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Der Nachbarshund soll sein Geschäft regelmäßig unter dem Kinderzimmer verrichtet haben (Symbolfoto). (Foto: Guido Kirchner/dpa)

Ein 28-Jähriger steht vor dem Amtsgericht Ebersberg, weil er einem Mann eine Kopfnuss verpasst haben und ihn mit dem Tod bedroht haben soll.

Aus dem Gericht von Andreas Junkmann, Ebersberg

Der Hund gilt ja gemeinhin als des Menschen bester Freund. Mit dieser Freundschaft kann es aber schnell vorbei sein, wenn der Vierbeiner sein natürliches Bedürfnis an Orten erledigt, die sein zweibeiniger Geselle als unpassend erachtet. In einem Prozess vor dem Ebersberger Amtsgericht hat diese Gemengelage nicht nur zum Bruch zwischen Mensch und Tier geführt, sondern auch zwischen Mensch und Mensch. Deplatzierter Hundekot nämlich war in einem Mehrparteienhaus im westlichen Landkreis der Auslöser für einen handfesten Nachbarschaftsstreit.

Handfest deshalb, weil neben üblen Beleidigungen und Drohungen auch der Verdacht im Raum stand, dass der eine Nachbar dem anderen eine Kopfnuss verpasst haben soll. So zumindest stand es in der Anklageschrift. Demnach habe ein 28-Jähriger an einem Abend Ende Februar die Mieterin einer anderen Wohnung zur Rede stellen wollen. Diese habe sich einige Tage zuvor bei dessen Freundin beklagt, dass der Hund des Paares seine Häufchen in schöner Regelmäßigkeit auf der Wiese unter dem Zimmer ihres Sohnes hinterlasse - ein Vorwurf, den der Angeklagte offenbar nicht auf sich sitzen lassen wollte.

Der Staatsanwältin zufolge ist es deshalb an jenem Abend zu einer Auseinandersetzung zwischen Hundehalter und Nachbarin vor deren Haustür gekommen. Als der Freund der Frau hinzukam, sei die Situation eskaliert. Der Beschuldigte soll den Mann unter anderem als "Idiot" beschimpft und ihm mit den Worten "Ich brech' Dir deine Knochen" und "Ich schneid' Dir die Kehle durch" bedroht haben. Schließlich habe er ihm zum Abschluss noch eine Kopfnuss verpasst.

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Alles Unfug, behauptete der Angeklagte nun vor Gericht, um schließlich lang und breit seine Sicht der Dinge zu erläutern. Genauso wenig wie sein Hund - der im Übrigens so brav sei, dass er "Angst vor seinem eigenen Pups" habe - für die Haufen unter dem Fenster verantwortlich sei, habe er selbst etwas mit den Tatvorwürfen zu tun. Ja, er habe die Nachbarn zur Rede stellen wollen, sämtliche Aggressionen seien aber von deren Seite ausgegangen. Der Mann sei sofort aufbrausend geworden und habe drohend die Hand gehoben, "als wenn ich sein Todfeind wäre". Er selbst habe hingegen versucht, die Lage zu deeskalieren. Beleidigt und bedroht habe er seinen Nachbarn jedenfalls nicht.

Eigentlich, so der Angeklagte, sei er selbst das Opfer. Als der Mann für kurze Zeit wieder in der Wohnung verschwunden war, habe er durch die Tür Schreie gehört. Dabei habe die Frau ihren Freund dazu aufgefordert, das Messer wegzulegen. Daraufhin habe er die Polizei gerufen und sei auf die Straße geflüchtet.

Die Beamten hatte der Nachbar aber bereits zuvor selbst verständigt - eben wegen des aggressiven Auftretens des Angeklagten, wie er nun vor Gericht aussagte. "Er hat mich mit vielen schlechten Worten beleidigt", so der 41-Jährige. Auch Morddrohungen seien gefallen, er selbst habe aber nie zu einem Messer gegriffen. Stattdessen habe ihm der Angeklagte eine Kopfnuss verpasst, durch die sein Ohr angeschwollen sei. Diese Version bestätigte in etwa auch dessen 35-jährige Freundin. Der Mann habe "geschrien, geschimpft und beleidigt". Die Auseinandersetzung habe sie auch in den Tagen danach noch stark beschäftigt. "Wir haben alle schlecht geschlafen. Ich hatte Angst", so die Zeugin.

An deren Aussage aber hatte der Verteidiger des Angeklagten so seine Zweifel. Und tatsächlich wirkten ihre Angaben in Teilen mit denen ihres Freundes abgesprochen. So terminierten etwa beide den Vorfall exakt auf 20.30 Uhr, laut Polizei soll das Ganze aber bereits um 20 Uhr passiert sein.

Bei einem kleinen Detail ihrer Aussage wurden aber dann alle Prozessbeteiligten um Richterin Vera Hörauf hellhörig. Die Frau behauptete, der Angeklagte habe ihrem Freund just in dem Moment eine Kopfnuss verpasst, als dieser mit der Polizei telefoniert habe. Das, so die Vermutung der Vorsitzenden, müsse ja dann auf der Aufnahme des Notrufs zu hören sein. Da die entsprechenden Bänder zur Verhandlung aber nicht vorlagen, wurde der Prozess vorerst unterbrochen und soll in zwei Wochen fortgesetzt werden.

Sollten sich dann allerdings die gegen den Angeklagten erhobenen Vorwürfe bestätigen, droht diesem eine empfindliche Strafe. Denn der Mann hat bereits mehrere einschlägige Vorstrafen aufzuweisen. Für die Staatsanwältin stand nach dem ersten Verhandlungstag jedenfalls fest: "Das fromme Lamm, als das er sich versucht hier zu verkaufen, das ist der Angeklagte auch nicht."

© SZ vom 02.09.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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