Silvester liegt inzwischen zwar ein paar Tage zurück, trotzdem stand nun ein Böller im Zentrum einer Verhandlung am Ebersberger Amtsgericht. Dieser hatte allerdings mit dem Jahreswechsel nur recht wenig zu tun, stattdessen haben ihn zwei junge Männer dazu zweckentfremdet, um einen Zigarettenautomaten aufzusprengen. Da der Knaller obendrein keine Zulassung hatte, musste sich nun einer der beiden Beteiligten vor dem Schöffengericht verantworten. Die Beschuldigung: Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und versuchter Diebstahl.
Letzteres deshalb, weil der Böller laut Anklageschrift zwar gehörigen Schaden in Höhe von knapp 1700 Euro am Zigarettenautomat hinterließ, das Gehäuse dem Kracher aber schlussendlich stand hielt. Zugetragen hatte sich der Vorfall Ende November 2018 in Kirchseeon. Eine Gruppe von jungen Männern hat sich laut Staatsanwalt Zigaretten besorgen wollen, als einer von ihnen auf die Idee kam, die explosive Ladung im Ausgabeschacht des Automaten zu deponieren.
Anders als noch bei seiner polizeilichen Vernehmung, räumte der inzwischen 22-jährige Angeklagte die Tat vor Gericht ein. Durch seinen Anwalt ließ er ausrichten, der Vorwurf sei grundsätzlich richtig, den besagten Böller habe er selbst aber nie in der Hand gehabt. Wie sich im Verlauf der Verhandlung herausstellen sollte, fiel dieses Detail aber nicht sonderlich ins Gewicht, denn für das Gericht stand recht schnell fest, dass es sich hier um eine Gemeinschaftsaktion handelte. Entsprechend wird auch der andere Beschuldigte noch vor Gericht erscheinen müssen.
"Einn Wahnsinnsknall, eine richtige Explosion."
Dass die Polizei die beiden Männer noch an Ort und Stelle dingfest machen konnte, war vor allem einer aufmerksamen Nachbarin zu verdanken. Sie habe an dem Abend "einen Wahnsinnsknall gehört, eine richtige Explosion", sagte sie vor Gericht aus. Danach habe sie bemerkt, dass aus dem Zigarettenautomaten auf der anderen Straßenseite Rauch aufstieg. Zwei Männer hätten sich immer wieder dem Gerät genähert, daraufhin habe sie die Polizei verständigt. Nachdem die Beamten die beiden wenig später geschnappt hatten, konnte die Zeugin den Angeklagten eindeutig per Foto identifizieren.
Bei der Polizei hat dieser die Tat noch bestritten, "mir war aber klar, dass er mich gerade anlügt", sagte ein Beamter vor Gericht. Er sei sich deshalb so sicher gewesen, weil sowohl die Nachbarin als auch ein weiterer Jugendlicher aus der Gruppe die Geschehnisse deckungsgleich bestätigt hatten. Damit stand auch für die Prozessbeteiligten um Richter Markus Nikol fest, dass zumindest das Geständnis des Angeklagten der Wahrheit entsprach.
"Es muss Ihnen klar sein, dass die Kindergartenzeit jetzt endgültig vorbei ist", sagte der Staatsanwalt mit Blick auf das gut gefüllte Vorstrafenregisters des jungen Mannes, der sich nun zum ersten Mal vor einem Erwachsenengericht verantworten musste. Weil die Straftat dennoch jugendtypisch sei und der Mann geständig war, ließ Nikol Milde walten und verurteilte ihn zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem muss der Angeklagte monatlich 25 Euro an den Betreiber des Zigarettenautomaten zahlen, um den Sachschaden wieder gutzumachen.