Landgericht München:Freispruch mit Bauchschmerzen

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Der Angeklagte war bereits vor dem Prozess mehrfach vorbestraft. (Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa)

Die bereits mehrfach verurteilte Holocaustleugnerin Sylvia Stolz aus dem Landkreis Ebersberg kommt vor dem Münchner Landgericht ohne Strafe davon. Ihre Thesen bezeichnet der Richter dennoch als "unerträglich".

Von Andreas Junkmann, Ebersberg/München

Dieses Urteil ist Thomas Lenz sichtlich schwer gefallen. Am Ende blieb dem Richter aber nichts anderes übrig, als Sylvia Stolz freizusprechen. Die 59-Jährige aus dem Landkreis Ebersberg war in der Vergangenheit bereits mehrfach vor Gericht schuldig gesprochen worden, weil sie öffentlich den Holocaust geleugnet hat. Vor dem Landgericht München nun kam die Ex-Anwältin allerdings um eine Strafe herum. Wie Richter Lenz in seiner Urteilbegründung am Donnerstag betonte, habe das jedoch rein formelle Gründe. Inhaltlich stehe außer Zweifel, dass Stolz' Schreiben an das Münchner Finanzamt in "unerträglicher Art und Weise die Judenvernichtung verharmlost und das Leid dieser Menschen klein redet", wie der Vorsitzende sagte.

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