Als Nikolai Nerling an dem Tag im Februar das Tor zum ehemaligen Konzentrationslager mit der zynischen Aufschrift "Arbeit macht frei" zuschlägt und einer Gruppe von Schülern, die sich dahinter befinden und eigentlich eine Führung über das Gelände machen wollen, zuruft, dass sie jetzt eingesperrt seien, ist das für ihn nicht mehr als ein "pietätloser Scherz". So wird er es später vor Gericht nennen, einen "Scherz". Tatsächlich ist das vielleicht die Spitze einer Respektlosigkeit und Verhöhnung nicht nur der mehr als 41 500 Menschen, welche die Nazis im KZ umbrachten, sondern auch aller anderen Opfer des Nationalsozialismus. Anschließend geht Nerling an diesem Tag auf die Schüler zu und sagt ihnen, dass sie nicht alles glauben sollten, was man ihnen an der Gedenkstätte erzähle.
Mehr als zehn Monate nach seinem Besuch der KZ-Gedenkstätte sitzt Nikolai Nerling, der sich als "Volkslehrer" in der deutschen rechtsradikalen Szene einen Namen gemacht hat, im Amtsgericht Dachau auf der Anklagebank. Richter Lukas Neubeck spricht den 38-Jährigen an diesem Montag nach einer Marathonverhandlung über mehr als neun Stunden schuldig, weil Nerling bei seinem Besuch der Gedenkstätte den Holocaust geleugnet und sich zudem wegen Hausfriedensbruchs strafbar gemacht hat. Er muss 10 800 Euro an die Gedenkstätte zahlen. Der zweite Angeklagte, Nerlings Kameramann, wird wegen Beihilfe zur Volksverhetzung und ebenfalls Hausfriedensbruchs verurteilt und muss 3000 Euro bezahlen. Zwar habe Nerling das Wort "Holocaust" nicht erwähnt, "so schlau ist er", sagt Neubeck in der Urteilsbegründung. Gleichwohl würden die Aussagen, die Nerling gegenüber einer Gruppe von Schülern und einer Referentin getätigt habe, "in der Gesamtschau darauf abzielen, den Völkermord nicht nur zu verharmlosen, sondern auch zu leugnen".
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Nerling gilt in der rechtsradikalen Szene als Stichwortgeber. Er dreht Videos von sich, mit denen er seine rechtsradikale Ideologie verbreitet. Im Februar hatte er in Begleitung eines Kameramanns das Gelände der Gedenkstätte betreten, um gegen den "Schuldkult" zu filmen. Dabei erkannte ihn eine Referentin der Gedenkstätte, die gerade eine Schulklasse über das Gelände führen wollte. Die Referentin untersagte ihm, auf dem Gelände zu drehen - laut Hausordnung der Gedenkstätte braucht man für Filmaufnahmen eine Genehmigung. Anschließend alarmierte sie die Verwaltung der Einrichtung. Später verwiesen Mitarbeiter Nerling und seinen Begleiter des Geländes, riefen die Polizei und zeigten ihn und seinen Begleiter wegen Hausfriedensbruchs an.
Während die Referentin die Verwaltung an diesem Tag informierte, musste sie die Klasse für ein paar Minuten verlassen. "Ich bin gerannt, damit ich schnell zurück bin", sagt sie vor Gericht. Schließlich wollte sie die Schüler nicht zu lange alleine lassen. Als die Referentin weg war, machte Nerling seinen "Scherz" mit dem Tor des ehemaligen Konzentrationslagers und ging anschließend auf die Schüler zu, um mit ihnen ins Gespräch zu kommen. Vor Gericht belasten mehrere Schüler Nerling. Sie geben an, Nerling habe zu ihnen gesagt, sie sollten nicht alles glauben, was ihnen hier erzählt werde. Eine 15-Jährige erklärte, Nerling habe zur Schulgruppe gesagt: "Es war alles nicht so schlimm, wie es dargestellt wurde." Nerlings Begleiter soll eine Schülerin sexistisch beleidigt haben.
Als die Referentin nach eine paar Minuten wieder zur Gruppe zurückkam, geriet auch sie noch einmal mit Nerling aneinander. Er habe sie gefragt, ob sie eine Jüdin sei, sagt sie vor Gericht. Das habe sie verneint und ihm erzählt, dass ihr Großvater im KZ inhaftiert war, weil er Kommunist war. Er habe überlebt. Daraufhin habe Nerling gegrinst und gesagt: "War wohl nicht so schlimm gewesen." In der Verhandlung sagte die Referentin direkt zu Nerling: "Man kann das KZ überleben und trotzdem Opfer sein." Das sollte ihm als ehemaliger Lehrer eigentlich bewusst sein.
Nerling und sein Kameramann wollten sich zu den Vorwürfen in der Verhandlung nicht konkret äußern. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, während die Staatsanwältin Freiheitsstrafen forderte. In seinem Plädoyer sagte Nerlings Anwalt, für ihn persönlich sei es moralisch nicht vertretbar, was sein Mandant gemacht habe. Doch er habe keine rechtlichen Grenzen durchbrochen. "Er hat weder den Völkermord noch die Ermordung von 41 500 Menschen in Abrede gestellt." Eine Leugnungshandlung sehe er nicht.
Richter Neubeck gleichwohl war anderer Auffassung und verurteilte den "Volkslehrer" wegen Volksverhetzung und seinen Kameramann wegen Beihilfe zur Volksverhetzung. "Natürlich wird das Wort Holocaust nicht erwähnt", sagte Neubeck in der Begründung. So schlau sei Nerling. Auch in seinen Videos, die er auf seine Homepage stelle, würde er alles umschreiben. Richter Lukas Neubeck: "Doch für Leute, die sein Gedankengut teilen, ist klar, worüber er redet."