Renate Künast strahlte diese Woche in die Kameras: Das Kammergericht hatte ihr im Rechtsstreit um hasserfüllte Kommentare auf der Internet-Plattform Facebook recht gegeben, 22 Äußerungen gegen sie waren rechtswidrige Beleidigungen. Damit hatte Künast endlich einen Etappensieg errungen - nach rund drei Jahren Rechtsstreit über zwei Instanzen. Doch haben die verantwortlichen Personen weiterhin wenig zu befürchten: Das Gericht entschied lediglich, dass Facebook Anmeldedaten herausgeben muss. Vorausgesetzt, dass die Daten korrekt sind, müsste Künast dann aber gegen jede einzelne Person vorgehen. Spürbare Sanktionen werden den Missetaten daher - wenn überhaupt - nach weiteren Jahren folgen.
Social Media:Rechtlos, aber das muss nicht so bleiben
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Will den Schutz vor Hatern und Hetzern deutlich verbesseern: Justizminister Marco Buschmann (FDP) bei einer Rede im Bundestag.
(Foto: JOHN MACDOUGALL/AFP)Weder die Strafverfolgung noch die inkonsequenten Hausregeln von Facebook und Co. haben den Hass im Netz bislang eindämmen können. Warum es Zeit ist, ganz neue Wege zu gehen.
Gastkommentar von Ulf Buermeyer
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