Renate Künast strahlte diese Woche in die Kameras: Das Kammergericht hatte ihr im Rechtsstreit um hasserfüllte Kommentare auf der Internet-Plattform Facebook recht gegeben, 22 Äußerungen gegen sie waren rechtswidrige Beleidigungen. Damit hatte Künast endlich einen Etappensieg errungen - nach rund drei Jahren Rechtsstreit über zwei Instanzen. Doch haben die verantwortlichen Personen weiterhin wenig zu befürchten: Das Gericht entschied lediglich, dass Facebook Anmeldedaten herausgeben muss. Vorausgesetzt, dass die Daten korrekt sind, müsste Künast dann aber gegen jede einzelne Person vorgehen. Spürbare Sanktionen werden den Missetaten daher - wenn überhaupt - nach weiteren Jahren folgen.
MeinungSocial Media:Rechtlos, aber das muss nicht so bleiben
Gastkommentar von Ulf Buermeyer
Lesezeit: 5 Min.
Weder die Strafverfolgung noch die inkonsequenten Hausregeln von Facebook und Co. haben den Hass im Netz bislang eindämmen können. Warum es Zeit ist, ganz neue Wege zu gehen.
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