Das Smartphone ist ein kleines Gerät, das sehr viele Menschen andauernd mit sich herumtragen. Es bietet nicht nur Internetzugang; es sorgt auch für den Zugang zu den Grundrechten. Ohne solch ein kleines Gerät hat man es damit immer schwerer. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit beispielsweise steht zwar ganz vorn im Grundgesetz, nämlich im Artikel 2, gleich nach der Menschenwürde also; aber das Grundrecht entfaltet sich immer weniger, wenn man kein Handy nutzen kann oder nutzen will. Das Handy ist also ein Grundrechtszugangsgerät geworden. Das klingt abstrakt, ist aber sehr konkret.
Apps:Schluss mit der Diktatur des Taschenspions
Lesezeit: 4 Min.
Zur Freiheit gehört auch die Wahlfreiheit zwischen dem digitalen und dem analogen Leben. Es darf nicht sein, dass erst der Besitz eines Smartphones den Zugang zu den Grundrechten eröffnet.
Kolumne von Heribert Prantl
Lesen Sie mehr zum Thema