Apps:Schluss mit der Diktatur des Taschenspions

Lesezeit: 4 min

Was geht eigentlich noch ohne Smartphone? (Foto: IMAGO/Michael Gstettenbauer/IMAGO/Michael Gstettenbauer)

Zur Freiheit gehört auch die Wahlfreiheit zwischen dem digitalen und dem analogen Leben. Es darf nicht sein, dass erst der Besitz eines Smartphones den Zugang zu den Grundrechten eröffnet.

Kolumne von Heribert Prantl

Das Smartphone ist ein kleines Gerät, das sehr viele Menschen andauernd mit sich herumtragen. Es bietet nicht nur Internetzugang; es sorgt auch für den Zugang zu den Grundrechten. Ohne solch ein kleines Gerät hat man es damit immer schwerer. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit beispielsweise steht zwar ganz vorn im Grundgesetz, nämlich im Artikel 2, gleich nach der Menschenwürde also; aber das Grundrecht entfaltet sich immer weniger, wenn man kein Handy nutzen kann oder nutzen will. Das Handy ist also ein Grundrechtszugangsgerät geworden. Das klingt abstrakt, ist aber sehr konkret.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusKünstliche Intelligenz
:Warum Chat-GPT so viel Strom frisst

Die IT-Branche überbietet sich mit Ideen, was man alles mit künstlicher Intelligenz anstellen kann. Eines wird dabei ausgeblendet: der irre Energieverbrauch dieser Technologie.

Von Helmut Martin-Jung

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: