Ohne das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wäre die Sache wahrscheinlich gelaufen. Denn kurz davor hatten sich die Ampelparteien schon darauf verständigt, die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie noch ein weiteres Jahr bei sieben statt 19 Prozent zu belassen. Doch dann sprach Karlsruhe, und mit einem Schlag war wieder alles anders.
Gastronomie:Es wird Zeit für 19 Prozent Mehrwertsteuer - aber nicht bei den Restaurants
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Es wäre sinnvoll, die Schonfrist für diese Betriebe noch einmal zu verlängern. Den vollen Satz kann der Staat dafür gern bei zwei anderen Formen der Gastronomie erheben.
Kommentar von Franz Kotteder
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