Gastronomie:Es wird Zeit für 19 Prozent Mehrwertsteuer - aber nicht bei den Restaurants

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Der Kellner serviert, in einem Münchner Wirtshaus. Wer aber pleite ist, führt überhaupt keine Steuer mehr ab, weder sieben noch 19 Prozent. (Foto: Stephan Rumpf/Stephan Rumpf)

Es wäre sinnvoll, die Schonfrist für diese Betriebe noch einmal zu verlängern. Den vollen Satz kann der Staat dafür gern bei zwei anderen Formen der Gastronomie erheben.

Kommentar von Franz Kotteder

Ohne das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wäre die Sache wahrscheinlich gelaufen. Denn kurz davor hatten sich die Ampelparteien schon darauf verständigt, die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie noch ein weiteres Jahr bei sieben statt 19 Prozent zu belassen. Doch dann sprach Karlsruhe, und mit einem Schlag war wieder alles anders.

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