Jeder, der zur AfD neigt, der meint, über diese Partei könnte man seinen Ärger ausdrücken, jeder, der der AfD glaubt, sie halte sich lupenrein ans Grundgesetz, der aber noch Vertrauen hat in die Justiz, der hat es nun amtlich und gerichtlich bestätigt: Wer AfD wählt, der bahnt Extremisten den Weg an die Macht. Das ist die Botschaft aus Münster, wo das Oberverwaltungsgericht in drei Urteilen entschieden hat, dass Verfassungsschützer die AfD und ihre Jugendorganisation als Verdachtsfall des Extremismus beobachten dürfen, auch mit geheimdienstlichen Mitteln.
Justiz:Den harten Kern der AfD-Anhänger wird dieses Urteil nicht beeindrucken
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Die Botschaft aus Münster lautet: Wer AfD wählt, der bahnt Extremisten den Weg an die Macht. Das Oberverwaltungsgericht zeigt auf, wie weit die Partei von Weidel und Höcke nach rechts außen gedriftet ist. Reichen wird das allerdings nicht.
Kommentar von Roland Preuß
AfD-Urteil in Münster:"Der Rauchmelder der Verfassung schrillt"
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