Die AfD klagt mit großer Ausdauer gegen den Verfassungsschutz. Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied am Montag über die Berufung der Partei gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln von 2022, das dem Inlandsnachrichtendienst schon in erster Instanz recht gegeben hatte. Damit darf das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei weiter als sogenannten Verdachtsfall für Rechtsextremismus behandeln und beobachten. Was bedeutet das - und was folgt daraus? Ein Überblick.
Wie begründet das Gericht seine Entscheidung?
Der Vorsitzende Richter Gerald Buck sagte, die vorgelegten Belege reichten aus, um zumindest den Verdacht zu begründen, dass die AfD sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik richte. Buck veranschaulichte es an einem Beispiel: Wenn in einer Wohnung der Rauchmelder Alarm gibt, aber niemand öffnet, dürfe die Polizei schließlich auch in die Wohnung eindringen und nachsehen, ob es brennt. "Der Rauchmelder der Verfassung schrillt", sagte der Vorsitzende Richter in Bezug auf die AfD. Es sei die Aufgabe des Verfassungsschutzes zu prüfen, ob es wirklich brennt oder ob es "Rauch um nichts" ist.

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Der Verfassungsschutz argumentiert, dass die AfD gegen die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde verstößt. Denn sie würdige Menschen mit Migrationshintergrund und insbesondere Flüchtlinge und Muslime systematisch ab. Das sieht auch das Gericht so. Außerdem sehen die Beamten des Inlandsnachrichtendienstes Verstöße gegen das Demokratieprinzip, weil Vertreter der AfD die Bundesrepublik zum Beispiel mit der SED- oder der NS-Diktatur gleichsetzen. Auch dafür sieht das Gericht Anhaltspunkte, "wenn auch nicht in der Häufigkeit und Dichte wie vom Bundesamt angenommen". Das wertet die AfD immerhin als Teilerfolg.
Wie reagiert die AfD?
Mit Kopfschütteln. Das jedenfalls tat AfD-Vorstandsmitglied Peter Boehringer alle paar Minuten im Gerichtssaal, während Richter Buck eine gute halbe Stunde lang die Entscheidung des Senats begründete. Kurz darauf stellten Boehringer und Roman Reusch, Beisitzer im Bundesvorstand, sich vor die versammelte Presse und gingen zum Gegenangriff über. Boehringer sagte, die AfD habe "keine Chance auf faire Darstellung unserer Gegenargumente bekommen". Reusch und Boehringer kündigten an, dass sie die Entscheidung des Gerichts, keine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zuzulassen, anfechten wollen.
Auch AfD-Parteichefin Alice Weidel beklagte später in Berlin, der Verfassungsschutz sei vom Gericht nicht angehalten worden, seine "ungeheuerlichen Anschuldigungen" zu belegen. Sie unterschlug dabei, dass die Anwälte der Behörde auf Hunderten Seiten Schriftsätzen vor der mündlichen Verhandlung die Argumente dargelegt haben, weshalb die AfD des Extremismus verdächtig sei. Das "Establishment" - Gerichte eingeschlossen - wolle die AfD aus dem Parteienwettbewerb ausschließen, sagte Weidel. Ihr Vorsitzendenkollege Tino Chrupalla wurde noch expliziter. Der Zeitpunkt des Verfahrens und der Urteilsverkündung mitten im Europawahlkampf zeige, "dass hier eine politische Motivation dahintersteckt, ganz klar".

Stuft der Verfassungsschutz die AfD jetzt als "gesichert extremistisch" ein?
Die Beamten der Abteilung Rechtsextremismus arbeiten schon seit Monaten an einem neuen Gutachten zur AfD, mutmaßlich, um eine Neueinstufung vorzubereiten. Darüber hatte die Süddeutsche Zeitung bereits im Februar berichtet. Um die AfD zum gesichert extremistischen Fall hochstufen zu können, müsste die Behörde von Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang nachweisen, dass sich die Anhaltspunkte zur AfD so weit "verdichtet" haben, dass man von einer Verfassungsfeindlichkeit ausgehen muss. Haldenwang betonte am Montag, man befinde sich in einem "ergebnisoffenen Prüfprozess" wie bei Verdachtsfällen üblich. Die schriftliche Urteilsbegründung aus Münster, die wohl in einigen Wochen vorliegen wird, wolle man abwarten und dann "zu gegebener Zeit zu einer weiteren Bewertung der AfD kommen".
Das Gericht in Münster hielt sich mit Aussagen in diese Richtung zurück. Der Vorsitzende Gerald Buck sagte nur: Was für den Verdacht einer verfassungsfeindlichen Bestrebung ausreiche, wie in diesem Fall, führe "nicht zwangsläufig zur Annahme einer erwiesen extremistischen Bestrebung". Dafür brauche es mehr.
Wie beobachtet der Verfassungsschutz die Partei überhaupt?
Bei Verdachtsfällen wie der AfD und bei gesichert extremistischen Organisationen darf das Bundesamt "nachrichtendienstliche Mittel" einsetzen, also Zielpersonen observieren, Informanten in der Partei anwerben und eigene verdeckte Mitarbeiter einschleusen. Wie viele V-Leute es in der AfD gibt, ist streng geheim. Allerdings sagten Beamte des Verfassungsschutzes Mitte März vor Gericht, dass nur zwei der vielen Tausend vorgelegten Belege "Äußerungen und Verhaltensweisen von menschlichen Quellen" enthielten. Das meiste, was der Nachrichtendienst der AfD vorhält, stammt aus öffentlichen Äußerungen von Parteifunktionären. Telefone und Mailpostfächer darf der Verfassungsschutz nicht automatisch überwachen.
Droht der AfD jetzt ein Verbotsverfahren?
Schon am Montag wurden im Bundestag erneut Stimmen laut, die genau das fordern. "Die AfD ist mit Rechtsterroristen vernetzt und führt welche in ihren Reihen, die Partei und ihre Anhänger schrecken nicht vor Gewalt zurück und obendrein kooperiert sie mit Diktaturen und lässt sich offenbar auch von ihnen bezahlen", sagt Marcel Emmerich, Obmann der Grünen im Innenausschuss, der Süddeutschen Zeitung. "Das Urteil sollte als Handlungsauftrag für alle berechtigten Verfassungsorgane verstanden werden, ein Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen", fordert Emmerich. Dieses müsse "jetzt präzise und entschlossen vorbereitet werden", sagte Emmerich weiter. Dafür komme zum Beispiel eine Arbeitsgruppe zwischen Bund und Ländern, Sicherheitsbehörden und Staats- und Verfassungsrechtlern infrage.
In der Ampelregierung wird ein solches Verfahren zwar nicht ausgeschlossen. Aber vor allem die FDP steht dem skeptisch gegenüber. Die vorherrschende Meinung ist bislang, dass die AfD zunächst vor allem politisch bekämpft werden solle. Zumal es Zweifel gibt, ob sich die hohen Hürden für ein Verbotsverfahren überwinden lassen. Wenn die Radikalisierung der AfD weitergehe, sei ein Verbotsverfahren aber eine Option, erklärte auch Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zuletzt. Einen solchen Verbotsantrag könnten Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stellen.