Kiel:SPD und IHK: Touristen sollen Urlaub beenden können

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Daniel Günther (CDU), Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, spricht im Landtag. (Foto: Frank Molter/dpa)

Touristen sollten in Schleswig-Holstein ihren Urlaub auch noch nach dem Start des Teil-Lockdowns an diesem Montag zu Ende machen können. Das forderten am...

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Kiel (dpa/lno) - Touristen sollten in Schleswig-Holstein ihren Urlaub auch noch nach dem Start des Teil-Lockdowns an diesem Montag zu Ende machen können. Das forderten am Freitag die SPD und die IHK Schleswig-Holstein. Ministerpräsident Daniel Günther(CDU) solle seinem niedersächsischen Amtskollegen Stefan Weil (SPD) folgen und auch schleswig-holsteinischen Urlaubern - zum Beispiel auf Amrum, Fehmarn oder in der Holsteinischen Schweiz - erlauben, ihren Urlaub zu Ende führen zu dürfen, sagte die tourismuspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Regina Poersch, am Freitag in Kiel. „Bislang ist unklar, ob Urlauber ihren Urlaub in Schleswig-Holstein abbrechen müssen oder diesen beenden können.“

Die IHK argumentierte: „Wenn ab Montag das bundesweit einheitliche Verbot touristischer Übernachtungen gilt, werden auch zahlreiche Urlaubsgäste in Schleswig-Holstein gleichzeitig die Heimreise antreten.“ Um ein drohendes Verkehrschaos zu verhindern und den Abreiseverkehr zu entzerren, sollten Urlaubsgäste ihren Aufenthalt regulär beenden können. „Wir bitten die schleswig-holsteinische Landesregierung daher, dem gestern verkündeten Beispiel aus Niedersachsen zu folgen und auch allen Urlaubsgästen in Schleswig-Holstein eine geordnete, nicht überhastete und damit sichere Heimreise zu ermöglichen.“

Die Landesregierung will an diesem Sonntag eine neue Landesverordnung veröffentlichen, in denen die Corona-Regeln im Detail geregelt sind.

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Schleswig-Holstein sieht die Forderungen von IHK und SPD skeptisch. „Dann könnten manche Touristen noch am Samstag anreisen und ihren gebuchten 14-tägigen Urlaub machen“, sagte Dehoga-Präsident Axel Strehl der Deutschen Presse-Agentur.

Auf juristische Schritte gegen die neuen Corona-Maßnahmen will der Verband zudem verzichten. Die jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse sehen die Schließung der Gaststätten und Restaurants sowie das Verbot touristischer Übernachtungen vom 2. November an für vier Wochen vor.

„Vor Gericht klagen könnten ohnehin nur einzelne Betriebe“, sagte Strehl. „Und diese Betriebe würden vermutlich dann auch nicht die staatlichen Hilfen von bis zu 75 Prozent des November-Umsatzes von 2019 erhalten.“ Strehl verwies darauf, dass die Politik die schnelle Ausbreitung des Coronavirus eindämmen wolle. Er selbst traue sich kein fachliches Urteil zu, welche Maßnahmen hierfür die richtigen seien.

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