Familie:Minderjährig Babysitten: Nicht ohne Erlaubnis der Eltern

Hamburg (dpa/tmn) - Wollen Eltern ein paar Stunden zu zweit genießen, können sie einen Babysitter engagieren. Dabei sollten sie darauf achten, ob der Betreuer volljährig ist.

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Hamburg (dpa/tmn) - Wollen Eltern ein paar Stunden zu zweit genießen, können sie einen Babysitter engagieren. Dabei sollten sie darauf achten, ob der Betreuer volljährig ist.

Wenn nicht, muss man eine Einverständniserklärung bei den Erziehungsberechtigten des Minderjährigen einholen, informiert Rechtsanwältin Sandra Runge in der Zeitschrift „Nido“ (Ausgabe Oktober/November 2017).

Haben Eltern zusätzlich eine Haftpflichtversicherung, die delikt-unfähige Kinder einschließt, steht einem romantischen Abend nichts mehr im Wege. Denn die Police deckt auch mögliche Schäden ab, die von Kleinkindern verursacht werden.

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