Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) muss die frühere Tagesschau-Sprecherin Eva Herman (50) nicht wieder einstellen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt wies jetzt ihre Beschwerde gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom April dieses Jahres in letzter Instanz als unbegründet zurück.
Gerichtssprecher Christoph Schmitz-Scholemann bestätigte einen Bericht des Nachrichtenmagazins Focus. Der NDR nahm zu der Entscheidung keine Stellung.
Der NDR hatte Herman wegen umstrittener Äußerungen über die NS-Familienpolitik im September 2007 gekündigt. Sie war beim NDR auch als Moderatorin der Talkshow "Herman & Tietjen" tätig gewesen. Herman war gerichtlich gegen ihre Entlassung vorgegangen.
Das Landesarbeitsgericht hatte in seinem Urteil hervorgehoben, die Sprecherin sei nur freie Mitarbeiterin gewesen und könne sich nicht auf den Kündigungsschutz berufen. Das Gericht hatte eine Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Dagegen legte Herman beim Bundesarbeitsgericht Beschwerde ein, und wollte so doch noch eine Revisionsverhandlung erzwingen. Doch damit ist sie nun gescheitert.
Der Fünfte Senat bestätigte die Ansicht der Hamburger Arbeitsrichter mit seinem Beschluss vom 26. August und wies die Beschwerde zurück. "Das Urteil des Landesarbeitsgerichts ist damit rechtskräftig", sagte Bundesarbeitsgerichts-Sprecher Schmitz-Scholemann. Die Beteiligten seien informiert.
Die Moderatorin hatte vor Gericht argumentiert, dass sie in die Dienstplangestaltung beim NDR fest eingebunden worden sei und gewünschte Urlaube nicht habe nehmen können. Daher sei sie faktisch eine Arbeitnehmerin gewesen.