Ehrenamtliche Verfassungsrichter:Ein Loch in der Brandmauer

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Der bayerische Landtag hat zwei AfD-Vertreter zu ehrenamtlichen Verfassungsrichtern gemacht. (Foto: Tobias Hase/dpa)

Eine Leserin hält es für einen schweren Fehler, diejenigen, die auf Kriegsfuß mit der Verfassung stehen, nun ehrenamtlich mit über Verfassungsrecht entscheiden zu lassen.

"CSU und FW wollen AfD-Richter wählen" vom 23. Januar:

Nicht zu glauben: "CSU und FW wollen AfD-Richter wählen". Zwei Mitglieder der AfD sollen für die nächsten acht Jahre ehrenamtliche Richter am Bayerischen Verfassungsgericht sein. Angeblich, weil es keine andere Möglichkeit gibt?! Was muss eigentlich noch passieren?

Rechtsanwalt Rüdiger Imgart, seit 2019 ehrenamtlicher Verfassungsrichter, war 2020 bei den Corona-Protesten am Reichstag anwesend, was heftige Kritik auslöste. Nun soll er erneut als Richter gewählt werden.

Thüringen stufte die AfD im Jahr 2021 als gesichert rechtsextrem ein. Ebenso wird der AfD-Chef Björn Höcke vom Thüringer Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet. 2023 wurde erneut dessen Immunität aufgehoben, um gegen ihn wegen Volksverhetzung ermitteln zu können.

Seit September 2023 steht die AfD in Bayern unter Beobachtung des Verfassungsschutzes.

Im November 2023 stuft Sachsen-Anhalt die AfD als gesichert rechtsextrem ein, im Dezember 2023 folgte Sachsen mit der gleichen Einstufung.

Im Januar 2024 deckt das Recherchekollektiv Correctiv eine geheime Sitzung in Potsdam auf, in der es um "Remigration" geht, anwesend sind unter anderem AfD-Mitglieder. Darunter Roland Hartwig, Berater der AfD-Bundestagsabgeordneten Alice Weidel. Weidel trennt sich erst nach Tagen einvernehmlich von Hartwig.

Hunderttausende Bürgerinnen und Bürger protestieren gegen Rechtsextremismus in München, in ganz Deutschland mehr als eine Million. Die Zivilgesellschaft zeigt klare Kante.

Und nun sollen erneut AfD-Richter ins Verfassungsgericht einziehen, durch Wahl? Anstatt dass sich alle Parteien zusammentun, um das zu verhindern, und eine Einzelabstimmung vollziehen, heißt es lapidar von der CSU-Seite: "Es ist aus Rechtsgründen erforderlich, das bisherige Gesamtabstimmungsverfahren beizubehalten."

Die Freien Wähler sehen das als "jahrzehntelange Übung" an. Mitnichten ist ein Gesamtabstimmungsverfahren zwingend notwendig. Eine Einzelabstimmung wäre möglich, auch wenn sie anfechtbar wäre. Wer Rechtspopulisten wählt, in welches Amt auch immer, muss sich gefallen lassen, als Steigbügelhalter gesehen und benannt zu werden. Sie gehören mit zu denen, die der Demokratie schaden, weil sie Tor und Tür für diejenigen öffnen, die sie abschaffen wollen.

Annette Heuwinkel-Otter, München

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