Arbeitszeiterfassung:Von der Stechuhr zum Fingerabdruck-Scan

Arbeiterinnen in einer Fabrik, 1943

So wie in dieser Fabrik im Jahr 1943 müssen Systeme zur Arbeitszeiterfassung heute nicht mehr aussehen.

(Foto: SZ Photo)
  • Der technische Fortschritt verändert auch die Arbeitszeiterfassung.
  • Transponder, Login-Tracking und vereinzelt bereits Fingerabdruck- oder Augen-Scans gehören zu den neuen Werkzeugen.
  • Auch die verstärkte Zusammenarbeit von Mensch und Computersystem werfen Fragen nach Datenschutz und Grenzen der Kontrolle auf.

Von Johannes Kuhn

Münchner Beamte waren wohl die ersten Versuchsobjekte der Zeiterfassung. Zu verdanken hatten sie dies Sir Benjamin Thompson, Reichsgraf von Rumford. Der ist für den Bau des Englischen Gartens bekannt, kümmerte sich aber Ende des 18. Jahrhunderts auch darum, für den bayerischen Kurfürsten Armee und Verwaltung zu modernisieren.

Und weil er dabei feststellte, dass seine Beamten ihre Zeit lieber im Wirtshaus als im Amtszimmer verbrachten, konstruierte Rumford eine Uhr. Die besaß einen Wurfschlitz, in den jeder Beamte bei der Ankunft eine persönliche Kennmarke einwerfen musste. Unter dem Gehäuse hatte der Tüftler einen Behälter angebracht, der sich drehte. Wer zu spät kam, dessen Marke fiel ins falsche Fach. Erwischt.

Die Arbeitszeiterfassung hat seitdem einige technische Veränderungen erlebt (einige Entwicklungen hat die Kulturwissenschaftlerin Gudrun Kopf lesenswert beschrieben). Der Siegeszug der Erfassung begann mit der Stechkarte, die zum Magnetstreifen und dann zum Chip wurde. Die Kontrolle ist inzwischen beidseitig. Überstunden nachzuweisen, liegt auch im Arbeitnehmerinteresse. Zu intensiven Nutzern von Arbeitszeitnachweis-Software gehören Freiberufler, die Auftraggebern geleistete Arbeit dokumentieren.

Die technische Entwicklung aber wirft neue Fragen auf. "Die Voraussetzungen ändern sich", sagt die Rechtsanwältin Katharina Wölk, die Firmen arbeitsrechtlich in Zeitmanagementfragen berät. "Wenn sich Mitarbeiter zum Beispiel mit einem Transponder bei jedem Gebäudewechsel an- und abmelden, lässt sich daraus theoretisch ein Bewegungsprofil erstellen." Wo Verhaltenskontrolle und Profilierung begännen, sei eine Grenze erreicht.

Der Betriebsrat redet ein Wörtchen mit

Solche Exzesse verhindern in der Regel Betriebsräte. Dass eine Firma aufzeichnet, wann sich Büroarbeiter auf dem Computer ein- und ausloggen, ist zwar keine Ausnahme mehr. Was dazwischen passiert, bleibt aber meist tabu. Ein Arbeitgeber kann Surfverhalten und E-Mails nur überprüfen, wenn er die private Nutzung eines Arbeitscomputers ausdrücklich verboten hat.

Auch biometrische Formen der Arbeitszeiterfassung, also über Fingerabdrücke oder den Scan der Augen-Iris, sind in Deutschland "noch kein Flächenphänomen", wie Oliver Suchy vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) sagt. Fingerabdrücke dürfen nicht komplett gespeichert werden, die Datenschutzgrundverordnung setzt der Sammlung persönlicher Informationen enge Grenzen. Anders als Chipkarten können Finger und Augen immerhin aber nicht geklaut oder vergessen werden.

Computer und Mensch: Es wird intimer

DGB-Mann Suchy geht davon aus, dass sich mit dem immer komplexeren Zusammenwirken von Mensch und Computer bald ganz andere Fragen der Kontrolle stellen. "Daten können zum Beispiel zur digitalen Unterstützung bei der Arbeit helfen, bei Robotern und Assistenzsystemen." Doch sie ermöglichten theoretisch auch problematische Methoden wie die prädikative Analytik, die Leistungsfähigkeit von Beschäftigten ausliest oder sogar Kündigungsabsichten herausfindet. Diese Debatte sei noch ganz am Anfang.

Die Einwerf-Uhr allein ermöglichte dem Reichsgrafen Rumford übrigens nicht die Kontrolle über seine Beamten. Um zu verhindern, dass Kollegen einfach die Kennmarken für andere abgaben, die im Wirtshaus blieben, musste er in den Münchner Amtsstuben ein ausgefeiltes Spitzelsystem etablieren.

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