München:Weite Teile des Handels wieder geöffnet

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In Bayern haben zahlreiche Einzelhandelsgeschäfte nach mehr als fünfwöchiger Corona-Pause wieder den Betrieb aufgenommen. Durch die seit Montag geltenden...

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München (dpa/lby) - In Bayern haben zahlreiche Einzelhandelsgeschäfte nach mehr als fünfwöchiger Corona-Pause wieder den Betrieb aufgenommen. Durch die seit Montag geltenden Lockerungen dürfen nun auch wieder Geschäfte jenseits des täglichen Bedarfs wie Blumenläden, Spielzeug- oder Modegeschäfte öffnen. Allerdings darf die Verkaufsfläche 800 Quadratmeter nicht übersteigen. Buchhändler Fahrradgeschäfte und Autohändler dürfen auch größer sein. Nach übereinstimmender Auskunft von Wirtschaftsministerium und Handelsverband sind das rund 80 Prozent der Läden.

In allen Geschäften gilt allerdings eine strenge Mundschutzpflicht für Erwachsene und Kinder ab dem sechsten Geburtstag. Zudem müssen die Geschäfte Hygiene- und Schutzkonzepte vorweisen und dürfen nicht zu viele Kunden auf einmal in die Geschäfte lassen. Verstöße können Kunden 150 Euro, die Ladenbesitzer sogar 5000 Euro kosten.

Einer der Händler, die sich auf den Start freuen, ist Spielzeughändler Dieter Selmair. Seit 9.30 Uhr ist sein Laden in der Regensburger Altstadt wieder geöffnet. „Wir haben sehr viel gemacht“, sagt er zur Vorbereitung. Unter anderem gibt es Wegeführungen, Gummihandschuhe, Desinfektionsmittel und Plexiglasschutz an den Kassen.

Seine Erwartungen an den Start sind - wie allgemein im Handel - vorsichtig. Von Kollegen aus anderen Bundesländern, wo der Handel bereits wieder läuft, habe er gehört, dass die Zahlen noch eher niedrig seien - „aber die Kunden kaufen beherzt ein“.

Auch der Regensburger Buchhändler Heinrich Altenbuchner hat wieder offen. „Es war mir so eine Freude, die Verkaufstische wieder vor das Geschäft zu räumen“, erzählt er. Vor allem die Gespräche mit den Kunden hätten ihm gefehlt. „Das ist mein Lebenselixier.“

Die Regelungen für den Handel haben auch schon die Justiz beschäftigt, so erstritt der Modehändler Wöhrl in einigen Städten, dass er Geschäfte öffnen darf, deren Verkaufsfläche eigentlich über 800 Quadratmetern liegt, sofern er sie künstlich verkleinert. Die Verwaltungsgerichte entschieden hier allerdings nicht einheitlich, teilweise wurden die Anträge auch abgelehnt.

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