Karlsruhe/Buxtehude (dpa) - Eine Familie kauft sich ein im Internet angebotenes Camping-Mobil - aber das Fahrzeug wurde einem Autohaus mit Hauptsitz in Buxtehude bei einer Probefahrt entwendet. Wem gehört es nun? Darüber entscheidet heute der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.
Die Käufer aus Hessen hatten dem privaten Verkäufer für den Mercedes-Van 46 500 Euro gezahlt. Weil sich dann herausstellte, dass der Wagen als gestohlen gemeldet war, kann er seither nicht zugelassen werden. Und das Autohaus aus Niedersachsen fordert das Fahrzeug zurück.
Der Fall ist kniffelig, denn bisher ist nicht höchstrichterlich geklärt, wie eine unbegleitete Probefahrt rechtlich zu bewerten ist. Kernfrage ist, ob das Autohaus dabei den Besitz an dem Auto behält oder freiwillig aufgibt. Im zweiten Fall würde der Van den Käufern gehören - sonst nicht.