Schulen - Pfullingen:Streit: Schüler müssen keinen Küchendienst schieben

Pfullingen/Tübingen (dpa/lsw) - Spüldienst in der Schulmensa? Dazu dürfen Schüler nicht verpflichtet werden, wie das Regierungspräsidium Tübingen am Donnerstag auf Anfrage klarstellte. Anlass war der Fall eines Abiturienten, über den die "Bild"-Zeitung berichtete. Der Schüler hatte demnach bei der Schulaufsicht Beschwerde eingereicht, weil er Geschirr spülen sollte. Ein Sprecher des Regierungspräsidiums bestätigt den Fall, betonte aber, die Tätigkeit sei ohnehin freiwilliger Natur gewesen. Insofern habe die Behörde wegen der Beschwerde auch nichts untersagen müssen. Später habe der Schüler die Beschwerde zurückgezogen.

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Pfullingen/Tübingen (dpa/lsw) - Spüldienst in der Schulmensa? Dazu dürfen Schüler nicht verpflichtet werden, wie das Regierungspräsidium Tübingen am Donnerstag auf Anfrage klarstellte. Anlass war der Fall eines Abiturienten, über den die "Bild"-Zeitung berichtete. Der Schüler hatte demnach bei der Schulaufsicht Beschwerde eingereicht, weil er Geschirr spülen sollte. Ein Sprecher des Regierungspräsidiums bestätigt den Fall, betonte aber, die Tätigkeit sei ohnehin freiwilliger Natur gewesen. Insofern habe die Behörde wegen der Beschwerde auch nichts untersagen müssen. Später habe der Schüler die Beschwerde zurückgezogen.

In der Mensa des Friedrich-Schiller-Gymnasiums in Pfullingen (Kreis Reutlingen) arbeiten Lehrer, Eltern und die Schüler nach Medienberichten Hand in Hand, um die Kosten zu drücken und gemeinsam Verantwortung zu übernehmen. Demnach sitzen dort Lehrer an der Kasse, Eltern kochen und Schüler spülen. "Ein professioneller Spüldienst würde viel kosten, daher halten wir das für ein lobenswertes Konzept", sagte der Sprecher. Wichtig sei jedoch die Freiwilligkeit der Arbeit. Auch Politiker hatten den Ansatz gelobt.

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