Erziehung - Potsdam:Zahl der Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung 2020 gestiegen

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Berlin/Potsdam (dpa/bb) - In Berlin und Brandenburg sind im vergangenen Jahr rund 26.600 Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung geführt worden. In der Bundeshauptstadt sei die Zahl im Vergleich zum Vorjahr damit um acht, in Brandenburg um 18 Prozent gestiegen, teilte das Amt für Statistik am Montag mit. 85 Prozent der betroffenen Kinder waren in Brandenburg jünger als 14 Jahre, in Berlin rund 80 Prozent.

In Berlin sei in fast jedem zweiten der rund 18.500 Fälle eine latente oder gar akute Gefährdung der jeweiligen Kinder festgestellt worden. Demnach waren in 19 Prozent der Fälle bereits erhebliche Schädigungen des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eingetreten oder zumindest mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten gewesen. Dabei habe es sich vor allem um Vernachlässigungen, aber auch körperliche und psychische Misshandlungen gehandelt. In drei Prozent der entsprechenden Fälle hätten Verfahren wegen sexueller Gewalt eingeleitet werden müssen. Im überwiegenden Teil der angestoßenen Verfahren (56 Prozent) habe man keine Gefährdung der jeweiligen Kinder, jedoch oftmals Unterstützungsbedarf festgestellt.

Von den 8075 in Brandenburg gelaufenen Verfahren ergaben 38 Prozent eine akute oder latente Gefahr für die Kinder. Wie in Berlin wurden die Betroffenen vor allem vernachlässigt (2143). Auch körperliche und psychische Misshandlungen (595) seien festgestellt worden. In 161 Fällen kamen die Jugendämter zu der Einschätzung, dass die Kinder durch sexuelle Gewalt gefährdet sind.

© dpa-infocom, dpa:210719-99-440613/2

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