Wiesbaden:Digitalpakt Schule: Bouffier und Dreyer gegen aktuelle Pläne

Düsseldorf (dpa) - Im Streit um den Digitalpakt Schule lehnen die Ministerpräsidenten von Hessen und Rheinland-Pfalz, Volker Bouffier (CDU) und Malu Dreyer (SPD), die Pläne der großen Koalition für eine Grundgesetzänderung ab. Die finanzielle Hilfe des Bundes werde befürwortet, die vorgesehene Lockerung des Kooperationsverbotes bedeute aber "unverhältnismäßige Eingriffe in die grundgesetzlichen Kompetenzen", sagte Bouffier der "Rheinischen Post" (Mittwoch) vor der ersten Sitzung des Vermittlungsausschusses am Mittwochabend.

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Düsseldorf (dpa) - Im Streit um den Digitalpakt Schule lehnen die Ministerpräsidenten von Hessen und Rheinland-Pfalz, Volker Bouffier (CDU) und Malu Dreyer (SPD), die Pläne der großen Koalition für eine Grundgesetzänderung ab. Die finanzielle Hilfe des Bundes werde befürwortet, die vorgesehene Lockerung des Kooperationsverbotes bedeute aber „unverhältnismäßige Eingriffe in die grundgesetzlichen Kompetenzen“, sagte Bouffier der „Rheinischen Post“ (Mittwoch) vor der ersten Sitzung des Vermittlungsausschusses am Mittwochabend.

Der Bund will das Grundgesetz unter anderem ändern, damit er den Ländern fünf Milliarden Euro für die geplante stärkere Digitalisierung der Schulen zahlen darf. Bildung ist eigentlich Ländersache.

Bouffier sagte dem Bericht zufolge, er sei überzeugt, dass „eine zunehmende Zentralisierung der Schulpolitik ein Irrweg ist“. Die Zusammenarbeit zwischen Land und Städten und Gemeinden könne schulische Herausforderungen besser meistern als eine zentrale Verwaltung in Berlin.

Auch die rheinland-pfälzische Regierungschefin Dreyer sagte, die Länder könnten nicht akzeptieren, „wenn der Bundestag starre Mitfinanzierungsregelungen im Grundgesetz verankert und damit massiv in die Haushaltshoheit der Länder eingreift“.

An diesem Mittwoch tagt der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erstmals in dieser Wahlperiode. Der Bundesrat hatte ihn im Dezember einhellig einberufen. Die vom Bundestag zuvor beschlossene Grundgesetzänderung hatten die Länder damit vorerst gestoppt.

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