Der ehemalige Bamberger CSU-Funktionär Stefan Düring muss für zehn Monate ins Gefängnis. Das Amtsgericht Hof verurteilte ihn bereits im Oktober vergangenen Jahres wegen Betrugs in zwei Fällen und versuchten Betrugs im Zusammenhang mit Corona-Hilfen zu der Haftstrafe, wie eine Sprecherin bestätigte. Zuerst hat der Fränkische Tag berichtet.
Im Gefängnis sitzt Düring erst seit dem 11. August, weil er - erfolglos - Strafaufschub beantragt hatte, also den Haftantritt zu einem späteren Zeitpunkt. Über seine Beschwerde gegen die Ablehnung seines Antrags muss nun das Landgericht Hof entscheiden. Das Amtsgericht hatte es zuvor in dem Prozess als erwiesen angesehen, dass der frühere Schriftführer und Digitalbeauftragte im Bamberger Ortsverband Wunderburg/Gereuth im Januar 2022 in zwei Fällen Corona-Überbrückungshilfen in Höhe von jeweils 4500 Euro erschlichen und dies in einem weiteren Fall erfolglos versucht hat. Bei dem Antrag habe er laut Gerichtssprecherin fälschlicherweise angegeben, Einzelunternehmer zu sein. Darüber hinaus erhielt Düring eine Geldstrafe wegen Beleidigung.
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Im Übrigen kam er in dem Prozess, der ihm die Gefängnisstrafe einbrachte, nicht zum ersten Mal in Kontakt mit der Justiz. Schon vor zwei Jahren ergingen eine Unterlassung und ein Strafbefehl in Höhe von 4000 Euro gegen ihn, weil er den Vorsitzenden des SPD-Ortsverbandes Ellertal (Landkreis Bamberg), Thomas Pregl, auf Facebook als rechtsradikal sowie antisemitisch bezeichnet und ihn mit Adolf Eichmann verglichen hatte, der als Organisator des Holocaust gilt. Düring musste Pregl überdies Schmerzensgeld in Höhe von 700 Euro zahlen.
Ende März dieses Jahres erhoben dann Mitglieder verschiedener Bamberger Parteien Rassismus-Vorwürfe gegen den CSU-Mann, den Bekannte als Franz-Josef-Strauß-Fanatiker beschreiben. In seiner vergleichsweise unbedeutenden Funktion als Digitalbeauftragter betreute er die Facebook-Seite seines Ortsverbandes - und setzte dort Fachkräfte, die durch von der Bundesregierung geplante Änderungen des Einwanderungsgesetzes leichter nach Deutschland kämen, mit Terroristen gleich. In weiteren Posts diffamierte er Grünen-Politikerinnen. Düring verteidigte sich gegen die Anschuldigungen. "Als Volkspartei sehen wir es als Aufgabe und Pflicht, begründete Sorgen aus unserer Mitte ernst zu nehmen und weiterzutragen", sagte er der SZ damals.
Einen Monat später eröffnete die Staatsanwaltschaft Bamberg gegen ihn Ermittlungen wegen des Vorwurfs des öffentlichen Aufforderns zu Straftaten. Ursächlich für diese Ermittlungen waren ebenfalls Facebook-Posts, diesmal allerdings von Dürings privatem Konto. In einem Kommentar hatte er im Zusammenhang mit der Abschaltung der letzten verbliebenen Atomkraftwerke in Deutschland geschrieben: "Order 66 für die Grünen!" Dabei handelt es sich um einen Befehl aus der "Star Wars"-Filmreihe, der zur Vernichtung der Jedis aufruft, die das Imperium verraten haben sollen. Wenige Tage nach Beginn der Ermittlungen trat Düring - auch auf den Druck von Parteikollegen hin - von seinen Ämtern zurück.
Die besagten Ermittlungen sind inzwischen abgeschlossen. Weil der Beschuldigte selbst aber noch nicht erfahren hat, ob die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, einen Strafbefehl erlässt oder die Ermittlungen einstellt, erteilt die Behörde darüber noch keine Auskunft.
Spannend ist neben der juristischen Bewertung auch der Umgang der Bamberger CSU mit Düring. Der Kreisvorsitzende Gerhard Seitz hatte im April angekündigt, hinsichtlich eines möglichen Parteiausschlussverfahrens zunächst das Ergebnis der Ermittlungen abwarten zu wollen. Dem kam das Betrugsurteil zuvor. Ob dieses ein solches Verfahren anstoßen könnte, will die Partei nun in Ruhe prüfen.