München:Ärzte und Politik: Dritte Corona-Impfung nach fünf Monaten

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Eine Mitarbeiterin zieht eine Spritze mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer gegen Covid-19 auf. (Foto: Daniel Karmann/dpa/Bildarchiv)

Zum besseren Schutz vor Corona-Infektionen sollen die Auffrischungsimpfungen in Bayern bereits fünf Monate nach dem Abschluss der ersten Impfserie erfolgen....

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München (dpa/lby) - Zum besseren Schutz vor Corona-Infektionen sollen die Auffrischungsimpfungen in Bayern bereits fünf Monate nach dem Abschluss der ersten Impfserie erfolgen. „Wir beobachten derzeit, dass der Schutz vor einer Ansteckung nach fünf Monaten langsam nachlässt. Durch Auffrischungsimpfungen können wir den Impfschutz aber entscheidend verstärken“, sagte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Mittwoch in München. Der Freistaat ermögliche daher die dritte Impfung für alle Bürgerinnen und Bürger schon fünf Monate nach der letzten Impfung gegen Covid-19.

„Insbesondere bei älteren Menschen und bei Bürgerinnen und Bürgern, die eine Immunschwäche haben, aber auch für medizinisches und pflegerisches Personal sind Auffrischungsimpfungen besonders wichtig, um vor sogenannten Impfdurchbrüchen zu schützen – also vor Infektionen, die auch nach vollständigen Impfungen auftreten können“, sagte Holetschek. Klar sei aber, dass jede Auffrischungsimpfung ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die Corona-Pandemie sei – ob nach fünf, sechs oder sieben Monaten.

Derzeit sind den Angaben des Gesundheitsministeriums zufolge in Bayern 67,5 Prozent der Bürgerinnen und Bürger erst-, 65,7 Prozent zweit- und 5,2 Prozent drittgeimpft (Stand 17.11.). „Die Impfzahlen in den bayerischen Praxen haben in den letzten Tagen merklich angezogen und liegen wieder auf dem Niveau des Frühsommers“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, Wolfgang Krombholz. Pro Tag würden in Bayerns Praxen rund 20.000 bis 25.000 Booster-Impfungen durchgeführt. Durch kürzere Bestellfristen für den Impfstoff werde sich diese Zahl noch deutlich erhöhen.

Bereits am Montagabend hatte das Gesundheitsministerium die Impfzentren in Bayern schriftlich aufgefordert, allen Interessierten schon nach fünf Monaten eine Booster-Impfung gegen Corona zu verabreichen. „Diese sollen allen angeboten werden, die nach Ablauf von fünf Monaten eine Auffrischungsimpfung wünschen“, heißt es in dem Schreiben, das zur Weiterleitung an die Impfzentren an die Regierungen verschickt wurde. „Im Sinne der Pandemiebekämpfung ist es sinnvoll, einen schnellen, umfassenden und großzügigen Einsatz von Booster-Impfungen zu wählen“, hieß es weiter in dem Schreiben.

Hintergrund der Öffentlichkeitsarbeit sind Berichte über die Zurückweisungen Impfwilliger, weil deren Impfungen noch keine sechs Monate her waren. Das Ministerium betonte in dem Schreiben, Zurückweisungen sollten „möglichst nicht erfolgen“.

Im Rahmen der ärztlichen Therapiefreiheit könne die Booster-Impfung auch schon fünf Monate nach der letzten Impfung erfolgen. Die Staatsregierung habe sich mit Kabinettsbeschluss vom 15. November auch dafür ausgesprochen - und erklärt, dass der Freistaat bestehende Rechtsrisiken eigenständig absichern werde, sollte der Bund dafür den Rechtsrahmen nicht umgehend anpassen. Holetschek forderte den Bund erneut auf, den Rechtsrahmen umgehend anzupassen.

Dagegen hieß es etwa von der Spitze des Münchner Impfzentrums nun, man sei stets „pro Impfling“ und „pro Impfung“ orientiert und gebe diese Erwartung auch an die eingesetzten Ärztinnen und Ärzte sowie alle Mitarbeiter weiter. Idealerweise führe man die Booster-Impfung nach sechs Monaten durch - auf Wunsch von Patientinnen oder Patienten und der Staatsregierung aber eben auch schon nach fünf Monaten.

Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fordert eine Auffrischungsimpfung für alle Menschen ab 18, auch wenn die letzte Impfung noch nicht sechs Monate her ist. „Der gemäß Zulassung vorgesehene Abstand von sechs Monaten zur vollständigen Immunisierung bei Personen ab 18 Jahren ist als zeitliche Richtschnur zu verstehen, der natürlich nicht tagesgenau einzuhalten ist“, heißt es in einem Brief von Spahn und dem Vorsitzenden der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, an alle Vertragsärzte in Deutschland, der dem „Tagesspiegel“ am Dienstag vorlag.

„Sie können daher jede Patientin und jeden Patienten ab 18 Jahren, auch wenn sie nicht zu den Risikogruppen gemäß der aktuellen Stiko-Empfehlung wie ältere Personen, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches und pflegerisches Personal gehören, zeitnah und auch vor Ablauf der sechs Monate im eigenen Ermessen impfen“, teilten Spahn und Gassen in dem Schreiben mit.

© dpa-infocom, dpa:211117-99-31885/5

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