Oberfränkischer Rathauschef vor Gericht:Bürgermeister von Selbitz muss 6000 Euro zahlen

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Der Selbitzer Bürgermeister Stefan Busch (Parteifreie Wähler) muss eine Geldauflage zahlen. Darüberhinaus bleibt das Strafverfahren gegen ihn ohne Folgen. (Foto: Stadt Selbitz)

In zweiter Instanz wurde das Strafverfahren gegen Stefan Busch gegen Geldauflage eingestellt. Der Rathauschef zeigt sich erleichtert.

Von Olaf Przybilla, Hof/Selbitz

Der Bürgermeister von Selbitz gibt sich wortkarg. "Erleichtert" sei er, "dass die Sache jetzt vorbei ist", sagt Stefan Busch (Parteifreie Wähler). Mehr möchte er "im Moment nicht dazu sagen". Die "Sache", das ist das Strafverfahren gegen ihn wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Strafbefehl gegen den Bürgermeister der oberfränkischen Kleinstadt Selbitz beantragt. Weil der Rathauschef diesen aber nicht auf sich sitzen lassen wollte, landete die Angelegenheit vor Gericht und ist dort in zweiter Instanz zu dem - zumindest für juristische Laien - wohl grundsätzlich am schwersten zu verstehenden Schluss gekommen: vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage.

Ursprünglich war ein Urteil in der Causa für den 13. Februar 2024 vorgesehen. Ein solches wird es demnach aber nicht geben. Einem Sprecher des Hofer Landgerichts zufolge muss der Bürgermeister 6000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen. Sobald er dies vollständig und fristgerecht getan hat, wird die Angelegenheit ein juristisches Ende finden.

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Diese Lösung kam offenbar beiden Seiten gelegen, immerhin mussten ihr vor Gericht sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Bürgermeister zustimmen. Für den Bürgermeister erfolgt keine Eintragung ins Bundeszentralregister, er gilt in der Sache weiterhin und vollumfänglich als "nicht vorbestraft". Die Staatsanwaltschaft wiederum hatte gegen einen Freispruch in der ersten Instanz Rechtsmittel eingelegt. Das Verfahrensende in zweiter Instanz kommt nun keinem glasklaren Freispruch gleich. Es ist eine Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld.

Auf Anfrage erklärt ein Sprecher der Hofer Staatsanwaltschaft die Zustimmung der Anklagebehörde so: Die zuständige Richterin am Landgericht habe zu erkennen gegeben, dass der nachweisliche Schaden deutlich geringer sei als der von der Staatsanwaltschaft im Strafbefehl angegebene. Die Ankläger waren ursprünglich davon ausgegangen, dass in 24 Fällen Zahlungen für die Rufbereitschaft von Bauhofmitarbeitern von der Gemeinde nicht angepasst worden sind, obwohl die Missstände bekannt waren - mit einem Schaden für die Sozialkassen in fünfstelliger Höhe. Geblieben sind davon, nach Einschätzung des Gerichts, drei Fälle mit einem entsprechenden Schaden im lediglich mittleren vierstelligen Bereich. Der Bürgermeister habe durch die Berichterstattung über die Anklage bereits politische und gesellschaftliche Folgen zu erleiden gehabt. Sein Verteidiger Tobias Liebau sagt im SZ-Gespräch, sein Mandant sei gelernter Briefträger. Sollten Menschen wie er angesichts der Komplexität der Rathausmaterie stets fürchten müssen, "mit einem Bein im Gefängnis zu stehen", so wären künftig immer weniger Kommunalpolitiker bereit, "eine solche Stelle zu übernehmen".

Missstände in der Selbitzer Verwaltung hatte in erster Instanz das Hofer Amtsgericht angeprangert, diese aber als nicht strafrechtlich relevant eingestuft. Im aktuellen Verfahren hatte das Landgericht Hof angedeutet, dies - bis auf die besagten drei Fälle - ähnlich zu werten. Das immerhin, sagt Bürgermeister Busch, könne er noch sagen zum vorzeitig erfolgten Verfahrensende: "Vor Gericht steht niemand gern."

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