Gesundheitsversorgung:Bayern plant Registrierungspflicht für Pflegekräfte

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Für eine alternde Gesellschaft wäre es hilfreich zu wissen, wie viele Pflegekräfte zur Verfügung stehen. Doch deren Registrierung ist nicht einfach. (Foto: Ute Grabowsky/Imago)

Die Staatsregierung will erfassen lassen, wie viele Schwestern und Pfleger mit welchen Qualifikationen in Bayern arbeiten. Nicht jeder ist davon begeistert.

Von Nina von Hardenberg

Wie viele Schwestern und Pfleger in Bayern haben sich für die Arbeit auf Intensivstationen fortgebildet? Und wo arbeiten sie? In der Corona-Pandemie hätte man das sehr gerne gewusst, um Kapazitäten zu planen und Engpässe vorherzusehen. Und auch jetzt, wo sich das Land auf die Versorgung einer alternden Gesellschaft einstellt, wären solche Informationen wichtig. Wie viele Mitarbeiter haben sich als sogenannte Geronto-Fachkräfte auf den Umgang mit alten und demenzkranken Menschen spezialisiert? Die Antwort ist: Niemand weiß das genau. Die Daten werden bislang nicht erhoben.

Das soll sich nun ändern: Nach dem Willen der Staatsregierung sollen sich alle Pflegekräfte in Bayern künftig mit Name, Anschrift, Geburtsdatum und ihrer konkreten Berufsbezeichnung registrieren lassen. Auch akademische Titel und pflegerische Fort- und Weiterbildungsbezeichnungen sollen sie in dem geplanten Berufsregister angeben. Die Opposition allerdings hat Zweifel, ob sich das so leicht durchsetzten lässt.

Die Registrierungspflicht ist Teil eines geplanten Gesetzes, das die Pflege insgesamt als eigenen Berufsstand stärken soll. Die Politik hat der Pflege zuletzt mehr Aufgaben und eigene Verantwortungsbereiche übertragen. Dafür braucht es eine starke berufstätige Vertretung. Darüber sind sich Politik und Wissenschaft einig. Deshalb erhält die 2017 als freiwillige Interessenvertretung gegründete Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) nach dem geplanten Gesetz auch den Auftrag, eine Berufs- und Weiterbildungsordnung zu erstellen. Und sie ist es auch, die die Registrierung übernehmen soll. Ziel sei "die Etablierung einer starken Selbstverwaltung der Profession der Pflege", heißt es in dem Gesetzesentwurf.

Die Sache könnte allerdings einen Haken haben: Die Mehrheit der Pflegekräfte ist möglicherweise gar nicht so sehr daran interessiert, sich berufsständig zu organisieren. Diese Erfahrung machte man jedenfalls in Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Die Bundesländer hatten 2017 und 2018 Pflegekammern gegründet, mussten diese aber 2021 wieder schließen, weil sich in Abstimmungen eine deutliche Mehrheit der Pflegerinnen und Pfleger gegen die Kammern mit ihrer Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen aussprach. In Bayern ging man einen etwas anderen Weg. Statt einer Kammer schuf man dort eine freiwillige und kostenlose Interessenvertretung: die Vereinigung der Pflegenden. Die Freiwilligkeit aber hat einen Nachteil: Im April vergangenen Jahres zählte die VdPB erst 3500 Mitglieder und kann deshalb kaum für die gesamte Berufsgruppe der Pflegenden in Bayern sprechen.

Die VdPB begrüßt deshalb die Reformpläne. Die geplante Registrierungspflicht sei der einzige Weg, wie die Berufsgruppe der Pflegenden sich in der gesamten Bandbreite ihrer Kompetenzen präsentieren und im Gesundheitswesen positionieren kann, sagte eine Sprecherin.

Die Gewerkschaften fürchten, dass sie durch die Reform an Einfluss verlieren

Genau das sehen die Gewerkschaften anders. Mit der Reform würden die Weichen für die schleichende Einführung einer Pflegekammer gestellt, warnt der Deutsche Gewerkschaftsbund Bayern. Die Gewerkschaften befürchten zudem, dass sie durch die Reform an Einfluss verlieren. Während die Vereinigung der Pflegenden bislang auch Verbände und Gewerkschaften mitvertreten hat, spräche sie künftig nur noch für die dort organisierten Pflegekräfte. Dabei repräsentiere Verdi allein mehr Pflegekräfte als sämtliche Berufsfachverbände der Pflege bundesweit, kritisiert die Gewerkschaft.

Bedenken gegen eine Registrierungspflicht äußert auch die Opposition im Landtag. "Wer soll das durchsetzen? Und was passiert, wenn sich die Pflegekräfte weigern?", fragt die stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit und Pflege, Ruth Waldmann (SPD). Die Opposition hat noch viele Fragen, auch zum Datenschutz. Für kommende Woche Mittwoch hat sie deshalb eine Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss durchgesetzt. Waldmann kritisiert zudem, wie das Gesetz zustande kam. Der Opposition seien viele Informationen vorenthalten worden, darunter eine Evaluation der Vereinigung der Pflegenden durch die Beratungsfirma Kienbaum.

Vorsichtig skeptische Töne kommen auch aus der Wissenschaft: Eine Registrierung der Pflegekräfte wäre wünschenswert, sagt Pflegeexperte Thomas Klie. Viele Pflegekräfte reagierten aber empfindlich auf derartige staatliche Einmischung, sagt Klie, der für die VdPB als Justiziar arbeitet. Er empfiehlt deshalb, zunächst nur einen Teil der Pflegekräfte zu registrieren. So gelang es der VdPB 2020 bereits, die sogenannten Praxisanleiter zu erfassen, also jene Pflegekräfte, die andere ausbilden. Diese Registrierung gelang ohne Protest.

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