Mitten in Palling:Blendende Paneele

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Eine Solaranlage ist an sich eine feine Sache. In Palling allerdings gibt es Ärger um eine solche Installation. (Foto: María José López/dpa)

Im Landkreis Traunstein tobt ein erbitterter Streit über Lichtreflexionen von Solarzellen. Wegen ein paar besonders strahlender Viertelstunden im Jahr hat der Betreiber der Anlage jetzt einen riesigen Holzwall aufgeschüttet.

Glosse von Matthias Köpf, Palling

Als Gärtner könnte einer ja Sympathien haben für die Solarenergie. Schon wegen der Photosynthese der Pflanzen: Blattgrün plus Sonnenlicht plus Wasser plus CO₂ ergibt Sauerstoff und Energie in Form von Zucker - so ungefähr jedenfalls, die Details gibt es beim Biologen oder der Chemikerin des Vertrauens. Außerdem - jetzt wieder beim Gärtner - wären da ja noch die Glashäuser: Sonne, Wärme, Wachstum, alles bestens.

Aber es gibt im weiten Bayernland auch mindestens einen Gärtner, der mit einer bestimmten Form der Sonnenenergienutzung nicht gar so viel anfangen kann. Deswegen sind in Palling im Landkreis Traunstein jetzt auch noch Hunderte Ster Holz der Energieproduktion per Hackschnitzelheizung entzogen.

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All die Stämme und das ganze Geäst sind dort nämlich zu einem Wall von 50 Metern Länge und fünfeinhalb Metern Höhe aufgeschlichtet, wie das zuständige Trostberger Tagblatt neulich berichtet hat. Dessen einziger Zweck ist es, einen benachbarten Gärtner nicht unbedingt vom Anblick, aber doch vor der Blendwirkung einer Photovoltaikanlage zu schützen. Diese Wirkung entfalten die gut 10 000 Module der Freiflächenanlage ungefähr eine Viertelstunde pro Tag, und das alles während zwei bis vier Wochen im Jahr - da gehen die Beschreibungen dessen, was dazu am Landgericht Traunstein festgestellt worden ist, etwas auseinander.

Jenes Land- und noch ein paar andere Gerichte befassen sich schon eine ganze Weile mit der Anlage. Der Inhaber der gut 200 Meter vom nächsten Modul entfernten Gärtnerei hatte sich schon während des Genehmigungsverfahrens 2014 gegen die Anlage ausgesprochen, damals ohne Erfolg. Inzwischen hat er aber einen Gerichtsbeschluss in der Tasche, wonach er notfalls selber Abhilfe schaffen lassen darf, wenn der Betreiber die viertelstündige Blendwirkung nicht bald unterbindet. Dieser, ein Pallinger Metzgermeister, der mit der Anlage seinen Handwerksbetrieb nebst Wirtshaus und Hotel mit Strom versorgt, hat inzwischen Büsche und Bäume angepflanzt, doch die werden noch viel Photosynthese betreiben müssen, bis sie hoch genug sind. Dem Gärtner für viel Geld die ganze Gärtnerei abkaufen will der Metzger auch nicht. Also der Wall, der dem Gärtner laut Lokalzeitung aber auch nicht recht ist. Immerhin eins steht schon fest: der nächste Gerichtstermin wegen der Klage gegen die Baugenehmigung.

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