Maskenaffäre:Nüßleins Anwälte attackieren Ermittler

Gegen Georg Nüßlein besteht Korruptionsverdacht. (Foto: dpa)

Dem ehemaligen CSU-Abgeordneten wird vorgeworfen, 660 000 Euro für Maskendeals kassiert zu haben. Die angeordneten Durchsuchungen und den Vermögensarrest halten seine Anwälte für rechtswidrig.

Von Klaus Ott

Der Bundestagsabgeordnete Georg Nüßlein, gegen den die Generalstaatsanwaltschaft München in der Maskenaffäre wegen Korruptionsverdacht ermittelt, attackiert nun seinerseits die Strafverfolger. Der nach Beginn der Affäre aus der CSU ausgetretene Politiker hat bei der Generalstaatsanwaltschaft Beschwerde gegen alle Maßnahmen eingelegt, die gegen ihn ergriffen worden waren. Das gilt sowohl für Durchsuchungsmaßnahmen bei ihm wie auch für die 660 000 Euro, die von den Behörden bei ihm sichergestellt und arretiert worden waren.

Nüßlein will also das Geld zurück haben, das er bei Maskengeschäften einer hessischen Textilfirma mit mehreren staatlichen Abnehmern in Bund und in Bayern kassiert hat. Gleiches gilt für einen an den Maskendeals beteiligten Geschäftsmann, der ebenfalls Beschwerde eingelegt hat und bei dem es um mehr als fünf Millionen Euro geht.

Nüßlein hatte sich kurz nach Beginn der Pandemie im März 2020 wegen möglicher Maskenlieferungen an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gewandt, der diesen Hinweis an seine Fachleute weiterreichte. Das hat Spahn kürzlich bei einer Zeugenvernehmung ausgesagt.

Die Generalstaatsanwaltschaft geht davon aus, dass Nüßlein sein Bundestagsmandat benutzt habe, um den Maskendeal einzufädeln und dafür dann heimlich über Liechtenstein die 660 000 Euro zu kassieren. Das sei, so die Ermittler, Schmiergeld gewesen. Wegen des gleichen Verdachts wird auch gegen den bayerischen Landtagsabgeordneten Alfred Sauter ermittelt. Er hat die CSU-Fraktion im Landtag verlassen, ist aber nach wie vor CSU-Mitglied.

Nüßleins Verteidiger sagen, die Durchsuchungs- und Arrestbeschlüsse gegen ihren Mandanten seien rechtswidrig. Bei Nüßleins Aktion gebe es keinen Bezug zu seinem Bundestagsmandat. Alle Vorschriften seien eingehalten worden.

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